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Klagen für "Saubere Luft": Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Mainz und Stand der Durchsetzung der Diesel-Fahrverbote in Frankfurt - Presse- und Fototermin

ID: 1662721


(ots) - Verwaltungsgericht Mainz verhandelt am 24. Oktober
Klage der Deutschen Umwelthilfe - Nach der positiven Entscheidung des
VG Wiesbaden zu Frankfurt hält die DUH auch in Mainz zusätzliche
Maßnahmen wie verpflichtende Hardware-Nachrüstungen und
Diesel-Fahrverbote für nötig, damit bereits 2019 der
Stickstoffdioxid-Grenzwert in der Landeshauptstadt von
Rheinland-Pfalz eingehalten wird - DUH informiert über Stand des
Klageverfahrens in Frankfurt, bewertet die angekündigte Plünderung
der E-Mobility-Förderprogramme durch CDU und SPD in Hessen sowie
Kanzlerin Merkels jüngsten Vorschlag, mit einer Gesetzesänderung
Fahrverbote zu vermeiden

Die Luft in Mainz, aber auch in weiteren Städten der
Rhein-Main-Region, ist so hoch mit dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) belastet, dass jährlich zehntausende Bürger
erkranken und viele hundert vorzeitig sterben. Daher klagt die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Limburg, Frankfurt, Offenbach,
Wiesbaden, Darmstadt und Mainz für die "Saubere Luft" und die
Einhaltung des NO2-Grenzwerts. Notwendig dafür ist die Fortschreibung
der Luftreinhaltpläne unter Einbezug von Diesel-Fahrverboten als
schnellstmöglich wirksame Maßnahme.

Am 24. Oktober 2018 verhandelt das Verwaltungsgericht Mainz
öffentlich über die Klage der DUH für "Saubere Luft" in Mainz. Die
DUH hatte im Oktober 2016 die seit 2013 ruhende Klage gegen das Land
Rheinland-Pfalz wiederaufgenommen (VG 3 K 988/16.MZ). Die offizielle
Messstelle an der Parcusstraße zeigte im Jahr 2017 mit 48 µg/m³ eine
deutliche Überschreitung des erlaubten NO2-Jahresmittelwerts von 40
µg/m³ an, ebenso zahlreiche weitere amtliche Messungen an der Binger
Straße mit 59 µg/m³, der Rheinallee mit 58 µg/m³ und dem
Neubrunnenplatz mit 53 µg/m³.

Den Termin wird DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ebenfalls




dazu nutzen, vor dem Verwaltungsgericht um 8:30 Uhr Pressestatements
zu den von der hessischen Landesregierung bisher ergriffenen
Maßnahmen für "Saubere Luft" abzugeben. Insbesondere äußert er sich
zu der Absicht, die bestehenden Förderprogramme für die
Elektromobilität zugunsten der betrügerischen Dieselkonzerne zu
plündern und hieraus die Hardware-Nachrüstungen zu finanzieren sowie
dem jüngsten Vorschlag von Kanzlerin Merkel, die Grenzwerte für NO2
hochzusetzen, um Fahrverbote zu vermeiden.

Eine Kommentierung zu den Erwartungen an die Verhandlung Mainz
wird bis 9:15 Uhr ebenfalls möglich sein.

Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung werden Jürgen Resch,
Rechtsanwalt Remo Klinger sowie der internationale Verkehrsexperte
Axel Friedrich vor dem Verwaltungsgericht das Ergebnis der
Verhandlung kommentieren. Zudem wird im Rahmen eines Fototermins ein
nachgerüsteter Euro 5 Betrugs-Diesel präsentiert. Das Beispiel zeigt,
dass mit Hardware-Nachrüstungen die Einhaltung von Euro 6 Abgaswerten
auf der Straße kurzfristig möglich sind.

Wir bitten um Anmeldung an presse(at)duh.de.

Datum:
Mittwoch, 24. Oktober 2018, 8:30 Uhr Pressestatements zur
Luftreinhaltepolitik in Hessen sowie Kommentierung der Verhandlung
zu Mainz (Verhandlungsbeginn 9:30 Uhr)
Ort: Verwaltungsgericht Mainz, Sitzungssaal 92,
Ernst-Ludwig-Straße 9, 55116 Mainz

Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger,
0171 2435458
- Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte,
0157 71592163



Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.10.2018 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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