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Streitgenossenschaft - So sparen Mandanten bares Geld bei ihrer Rechtsverfolgung.

ID: 1662391

Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, weil sie fürchten, der Besuch würde teuer werden.


(IINews) - ,,Hierbei gibt es hinsichtlich anwaltlicher Abrechnungen auch viele falschen Vorurteile und viele Leute verzichten aus diesem Grund auch auf eine Durchsetzung ihrer berechtigten rechtlichen Interessen und verlieren so bares Geld“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Ein Weg aus solch einem Dilemma könnte für Rechtssuchende die sogenannte Streitgenossenschaft sein. ,,Streitgenossenschaft meint, dass mehrere Personen ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen können, sofern es sich um gleichartige Ansprüche handelt, welche auf einem ähnlichen Sach- und Rechtsgrund basieren", erklärt Roosen.

Haben sich beispielsweise mehrere Personen zusammengeschlossen, um zu Unrecht berechnete Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge von der gleichen Bank zurückzufordern, können jene Bearbeitungsgebühren im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam mit einer Klage zurückgefordert werden.

,,So können Mandanten unter Umständen eine Menge Geld sparen.", so der BSZ e.V. Vorstand.

Wenn nämlich beispielsweise zwei Mandanten in der gleichen Angelegenheit klagen wollen, wird vom Anwalt im Regelfall nicht zweimal die volle Gebühr erhoben, sondern nur einmal zuzüglich einer geringeren Erhöhungsgebühr.

Potentielle Mandanten sollten sich somit in ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis umhören, ob nicht jemand ähnliche rechtliche Probleme hat, und ob man nicht gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen sollte.

,,Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche durchzusetzen.", empfiehlt Roosen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaf /Streitgenossenschaft. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen ob die Vertretung im streitgenossenschaftlichen Klageverfahren möglich ist.





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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 21.10.2018 - 16:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Geldanlage


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