Digitale Dienstleistungssteuer (DST) - Massive Beeinträchtigung der Digitalisierung deutscher Klein- und mittelständischer Unternehmen
(ots) -
Am 21. März 2018 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen,
Einnahmen aus bestimmten digitalen Geschäftsaktivitäten mit einer
sogenannten Digitalen Dienstleistungssteuer (DST) zu belegen.
Umstrittene Begründung war, dass vor allem digitale Geschäftsmodelle
bisher niedriger besteuert würden als die klassische Wirtschaft.
Inzwischen erkennen zwar immer mehr Experten, dass die Einführung
dieser Steuer wenig Erträge, aber dafür umso mehr ökonomische
Probleme schaffen würde. Die Steuerpläne sind aber immer noch nicht
vom Tisch. Daher hat der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel
Deutschland e.V. (bevh) eine Studie bei Copenhagen Economics S/A, in
Auftrag gegeben, um die Auswirkungen einer solchen Steuer auf den
deutschen E-Commerce Markt zu untersuchen.
Eine solche neue Steuer würde:
· große Folgeschäden vor allem bei deutschen Klein- und
mittelständischen Unternehmen (KMU) verursachen,
· ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online- und
Offline-Vertriebswegen schaffen,
· die Kosten für Kundengewinnung und Kundenbindung für deutsche
Online-Händler und Digitalunternehmen erheblich verteuern,
· deutsche Händler auf elektronischen Marktplätzen, vor allem KMU,
gegenüber anderen Vertriebsformen diskriminieren,
· für deutsche Verkäufer, die auf Online-Marktplätze angewiesen sind,
im Vergleich zu Nicht-EU-Wettbewerbern wie ein Ausfuhrzoll wirken,
· die Digitalisierung und Internationalisierung deutscher
Handelskonzepte erschweren.
In der von der EU-Kommission bevorzugten Option soll eine
ausgewählte Gruppe von digitalen Unternehmen mit der neuen Steuer
belastet werden. Insbesondere Firmen mit einem weltweiten Umsatz von
mehr als 750 Millionen Euro und einem digitalen Umsatz von über 50
Millionen Euro.
"Dies könnte den Eindruck erwecken, dass nur globale
multinationale Unternehmen von der Steuer betroffen sind und die
meisten deutschen Unternehmen davon unberührt bleiben. Das stimmt
aber nicht. Die Belastung müssten vor allem Klein- und
mittelständische Unternehmen kompensieren", so Christoph
Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh.
Solche, typischerweise den modernen deutschen Mittelstand
prägenden Unternehmen sind besonders auf die digitale Infrastruktur,
die elektronische Marktplätze und Plattformen bieten, angewiesen.
Auch Kundengewinnung und -bindung läuft für Dienstleistung und Handel
heute zunehmend über elektronische Kanäle. Die DST zielt genau auf
solche digitalen Dienste ab. Die Studie zeigt, dass diese neue
Steuerlast - bezogen auf Dienstleistungen, die auf dem deutschen
Markt erbracht werden - in erheblichem Umfang an deutsche Unternehmen
und Verbraucher weitergegeben würde.
Wenk-Fischer: "Zumindest auf längere Sicht würden wir erwarten,
dass sich die Einführung der digitalen Dienstleistungssteuer in einer
entsprechenden Preiserhöhung widerspiegeln wird. Dies bedeutet, dass
deutsche Unternehmen und Verbraucher, die digitalsteuerpflichtige
Leistungen in Anspruch nehmen, die Steuerlast tragen müssen." Auch
würde die weitere Digitalisierung traditioneller Unternehmen durch
die DST massiv beeinträchtigt, durch den unbeabsichtigten Effekt,
dass Aktivitäten neuer digitaler Geschäftsmodelle diskriminiert
werden, die bestehende Modelle übertreffen könnten. Erhebliche
Rückschläge für die digitale Agenda in Deutschland sind so laut der
Studie zu befürchten. Die Chance auf mehr Wachstum und Beschäftigung
als Folge von Digitalisierung und Innovation gerät somit für die
deutsche Wirtschaft in Gefahr.
Der Vorschlag für die DST lässt außerdem erhebliche
Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Frage, welche Unternehmen in
den Anwendungsbereich der DST fallen, offen. Die Studienergebnisse
weisen gleichzeitig jedoch keine Anzeichen dafür auf, dass die DST
ein wirksames Werkzeug wäre, um die behauptete Unterbesteuerung von
digitalen Unternehmen zu kompensieren.
Die Studie finden Sie hier: http://ots.de/jfXWoq
Hintergrund:
Deutsche Verbraucher kaufen zunehmend online ein: Heute nutzen 87
Prozent der deutschen Bürger das Internet mindestens einmal pro
Woche, 2009 waren es nur noch 71 Prozent. Der Anteil der deutschen
Bürger, die online einkaufen, stieg im gleichen Zeitraum von 56
Prozent auf 75 Prozent. Darüber hinaus bestellen etwa 76 Prozent der
Online-Käufer online mindestens einmal im Monat. Online-Marktplätze
helfen Händlern, ihr Geschäft online zu starten und mit größeren
Unternehmen zu konkurrieren: Deutsche Unternehmen, insbesondere KMU,
nutzen Online-Marktplätze. 70 Prozent der deutschen
Sportartikelhändler nutzen heute schon Online-Marktplätze, bevor sie
ihre eigene Website erstellen. Auch Online-Marktplätze ermöglichen
KMU, von technologischen Innovationen wie mobilen Apps zu
profitieren.
Über die Studie
Die Studie wurde im Auftrag des Bundesverband E-Commerce und
Versandhandel e.V. (bevh) durch Copenhagen Ecomomics A/S im Zeitraum
September bis Oktober 2018 durchgeführt. In dieser Studie werden die
Auswirkungen der von der Kommission vorgeschlagenen Digitalsteuer
(DST) auf deutsche Unternehmen analysiert. Dabei wurden, mithilfe von
Befragungen deutscher E-Commerce-Unternehmen, Analysen von Marktdaten
und basierend auf Einsichten anderer Studien, die Rolle von
Online-Marktplätzen- und Plattformen für deutsche Unternehmen
untersucht und die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft dargestellt.
Die Studie befasst sich zusätzlich mit den Effekten der DST und
verdeutlich die resultierenden Marktverzerrungen und die
voraussichtliche Weitergabe der Steuerlast an deutsche Unternehmen
und Verbraucher durch Betrachtung ökonomischer Literatur und
Analysen.
Über den bevh
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
(bevh) ist die Branchenvereinigung der Interaktiven Händler (d.h. der
Online- und Versandhändler). Neben den Versendern sind dem bevh auch
namhafte Dienstleister angeschlossen. Nach Fusionen mit dem
Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel und dem Bundesverband der
Deutschen Versandbuchhändler, repräsentiert der bevh die kleinen und
großen Player der Branche. Der bevh vertritt die Brancheninteressen
aller Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber sowie Institutionen aus
Politik und Wirtschaft. Darüber hinaus gehört die Information der
Mitglieder über aktuelle Entwicklungen und Trends, die Organisation
des gegenseitigen Erfahrungsaustausches sowie eine fachliche Beratung
zu den Aufgaben des Verbands.
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Datum: 19.10.2018 - 12:03 Uhr
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