Wenn die Blätter fallen: Wer haftet bei rutschigen Bürgersteigen? / Privathaftpflichtversicherung und Kehrpflicht zwei Seiten einer Medaille (FOTO)
(ots) -
Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden.
Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden.
Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die
Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt
Bürgersteige in rutschige Flächen. Ein Unfall ist da schnell
passiert.
Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in
welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige
kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht,
begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses
steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die
Mieter weiterzugeben.
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche
Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche
Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil
vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für
den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer
werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld
- und falls er arbeitet - auch eine Entschädigung für seinen
Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte
Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig
werden.
Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt
allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des
Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten,
steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: (09561) 96-22604
Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 18.10.2018 - 11:30 Uhr
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