Massive Rechtsverstöße gegen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe verklagt Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport
(ots) - Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport verweigern
rechtswidrig die Rücknahme alter Energiesparlampen und lassen
Verbraucher mit schadstoffhaltigem Elektroschrott allein - Die vier
Handelsunternehmen weigern sich, bestehende Gesetzesverstöße
abzustellen - DUH reicht Klage bei den Landgerichten Duisburg,
Dresden, Ingolstadt und Landau ein - Umweltschutzverband fordert
endlich behördliche Kontrollen und eine Sanktionierung von Verstößen
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet
Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von
Elektroaltgeräten. Diese sollen für eine mögliche Wiederverwendung
und ein hochwertiges Recycling erfasst und das Entweichen von
Schadstoffen in die Umwelt verhindert werden. Die Handelsunternehmen
Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport verstoßen gegen die im ElektroG
festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung. Bei Tests der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) lehnten die vier Handelsunternehmen eine
ordnungsgemäße Rücknahme von schadstoffhaltigen alten
Energiesparlampen ab.
Weil sich die genannten Unternehmen weigerten, gegenüber der DUH
eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße
abzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband Klagen
bei den Landgerichten Duisburg (Netto 10.10.), Dresden (Cyberport
12.10.), Ingolstadt (Saturn 28.09.) und Landau (Hornbach 04.10.) ein.
"An den Beispielen von Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport zeigt
sich, dass die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden die
Einhaltung von Umweltgesetzen nicht kontrollieren. Das Wissen, keine
Kontrollen und Sanktionen befürchten zu müssen, verleitet die
Unternehmen dazu, Umweltvorgaben zu ignorieren. Dies ist einer der
Hauptgründe, weshalb die von der EU vorgegebene Mindestsammelquote
für Elektroschrott von 45 Prozent verfehlt wird. Die Rücknahmepflicht
von alten Elektrogeräten existiert nicht ohne Grund, es geht hier um
den Umwelt- und Gesundheitsschutz und dieser muss Priorität haben.
Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren
Abfallbehörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen, Kontrollen
durchführen und Verstöße bestrafen, sonst verlieren
Umweltvorschriften ihre Wirkung. Solange dies nicht der Fall ist,
wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen",
sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Der größte Teil des anfallenden Elektroschrotts wird illegal
entsorgt oder exportiert und dann unter katastrophalen Bedingungen
für Mensch und Umwelt beseitigt. Obwohl Saturn und Hornbach
rechtswidrig handeln, bewerben sie auf ihren Internetseiten den
vollen Einsatz für Umwelt und Verbraucher. "Das ist Greenwashing. Wir
werden es nicht akzeptieren, dass sich Unternehmen
Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Umwelt und Verbraucher
verschaffen", so Metz weiter.
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter für Kreislaufwirtschaft
bei der DUH kritisiert: "Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe.
Sie gehören daher nicht in den Hausmüll. Ausgediente Elektrogeräte
können nach dem Elektrogesetz im Handel abgegeben werden. Aber genau
das verweigern oder erschweren die Handelsunternehmen Saturn,
Hornbach, Netto und Cyberport ihren Kunden. Es ist ein Skandal, dass
ausgerechnet bei schadstoffhaltigen und gesundheitsgefährdenden
Energiesparlampen Verbrauchern keine gesetzeskonforme Rückgabe
ermöglicht wird."
Da Energiesparlampen geringe Mengen Quecksilber enthalten, eignen
sie sich wegen der Bruchgefahr nicht für den Paketversand. "Die
Deutsche Post lehnt auf Grund der Bruchgefahr den Paketversand von
Altlampen zur Entsorgung ab. Trotzdem bieten Hornbach und Saturn den
Versand von Leuchtkörpern mit dem gar nicht zugelassenen
DHL-Versandservice an. Die beiden Händler nehmen zwar ausgediente
Lampen auch in ihren Filialen an, als Onlinehändler beliefern sie
jedoch Verbraucher im gesamten Bundesgebiet. Eine Rückgabe nur an
einzelnen Standorten - mitunter hundert Kilometer und mehr entfernt -
ist Verbrauchern nicht zuzumuten", erklärt Sommer. Onlinehändler
sollten für nicht paketfähigen Elektroschrott wie Großgeräte oder
Lampen eine kostenlose Abholung beim Endnutzer zu Hause oder
flächendeckende Sammelstellen, etwa über stationäre Rücknahmesysteme,
anbieten.
"Ebenfalls völlig inakzeptabel ist es, dass Verbraucher von dem
zur Rücknahme verpflichteten Händler Netto an einen Entsorger
verwiesen werden, der die Rücknahme von Altlampen ablehnt und auf
Nachfrage nur auf öffentliche Sammelstellen hinweist. Dass Cyberport
von Verbrauchern verlangt, bei der Rücksendung ausgedienter
Energiesparlampen für das Porto in Vorkasse zu gehen, ist ebenfalls
unzulässig. So werden Verbraucher demotiviert und am Ende landen
gefährliche Elektroabfälle im Restmüll oder noch schlimmer in der
Umwelt", warnt Sommer.
Hintergrund:
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte wie
z.B. elektrische Rasierer, aber auch Energiesparlampen kostenlos bei
Händlern zur Entsorgung zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer
Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Wo die Geräte
ursprünglich gekauft wurden, ist dabei unerheblich. Die Abgabe von
Geräten größer als 25 Zentimeter ist jedoch nur möglich, wenn ein
ähnliches neues Gerät gekauft wird.
Deutschland hat die verpflichtende EU-Sammelquote für
Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016 verfehlt. Dies
liegt unter anderem an den nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen
des Handels. Dieser hat in 2016 nur rund 70.000 Tonnen Elektroschrott
zurückgenommen. Insgesamt fallen in Deutschland jedoch etwa 1,7
Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an.
Links:
DUH-Testergebnisse, Flyer für Händler und Verbraucher sowie
weitere Informationen zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/elektro-rueckgabe/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 18.10.2018 - 10:30 Uhr
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