Das Rad nicht neu erfinden …
(IINews) - Kostenlose Rechtsprechungsdatenbank im Forderungsmanagement nutzen
Heute profitiert man allerorten vom Einfallsreichtum anderer Menschen und den Anstrengungen, die sie unternommen haben. Man nutzt Erfindungen, neue Techniken usw., um sich die tägliche Arbeit zu erleichtern.
Nun wird von der BREMER INKASSO GmbH nicht behauptet, ein "Rad" erfunden zu haben, es wurden dort im Hause aber einige "Anstrengungen" unternommen, von denen Unternehmen und / oder deren Rechtsabteilungen profitieren können.
Auf der Homepage der BREMER INKASSO GmbH wird eine Rubrik "Rechtsprechung" angeboten, unter der Gerichtsentscheidungen aus der täglichen Inkasso-Praxis seit 2002 zusammengetragen werden. Diese dort zu findenden Urteile und Beschlüsse inzwischen sind es rd. 400 wurden von den hauseigenen Juristen in Zusammenarbeit mit deren Prozessanwälten erwirkt und auf Grund ihrer besonderen Bedeutung in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht und in Gesetzeskommentaren vielfach zitiert.
"Besagte Rechtsprechungsdatenbank kann von jedem kostenlos genutzt werden. Wir möchten mit der Rechtsprechungsbibliothek einen großen ''Fundus'' zur Verfügung stellen, der die tägliche Arbeit in Unternehmen im Forderungsmanagement wesentlich erleichtern soll", erläutert der Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH, Bernd Drumann. "Vielleicht bringt der Besuch unserer Homepage und der Rubrik ''Rechtsprechung'' ja rechtlich Festgefahrenes ins ''Rollen''! Das würde uns freuen", so Drumann. „Bei Rückfragen sprechen Sie uns an.“
Besagte kostenlos nutzbare Infos gibt es unter: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/inkasso-rechtsprechung.html
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Datum: 17.10.2018 - 13:06 Uhr
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