Saisonfahrzeuge: Abstellen auföffentlichen Straßen außerhalb der Geltungsdauer verboten / TÜV Rheinland: Fahrzeuge auf Privatbesitz abstellen / Spritztouren können teuer werden
(ots) - Im November beginnt für viele Fahrzeuge mit
Saisonkennzeichen die Winterpause. Für die meisten Motorräder,
Wohnmobile und Cabrios läuft Ende Oktober der günstigere
Versicherungstarif ab. Zu erkennen ist die Geltungsdauer rechts im
Nummernschild, wo beispielsweise oben die 04 (April) und unten die 10
(Oktober) eingeprägt ist. Die Versicherung ist auf diesen Zeitraum
beschränkt, für die anschließende Zwischenzeit erlischt die
Straßenzulassung. "Ohne Straßenzulassung darf das Fahrzeug auf keiner
öffentlichen Straße oder öffentlichem Parkplatz abgestellt werden",
erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. "Das
Bußgeld und eventuell sogar Abschleppkosten sollten sich
Fahrzeughalter ersparen."
Unerlaubte Spritztouren unterlassen
Sonnige Herbst- und Wintertage machen eine Ausfahrt sehr
verlockend. Doch wie schön auch immer das Wetter sein mag, zu einer
unerlaubten Spritztour mit abgelaufenem Saisonkennzeichen sollte sich
niemand hinreißen lassen. Vor allem bei einem Unfall ist dies mit
schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Weitergehende
Regressansprüche der Versicherung kommen dann möglicherweise noch
hinzu.
Geschützt in den Winterschlaf
Bevor das Fahrzeug idealerweise in der Garage für den Winter
eingemottet wird, sollte es vor allem außen gewaschen werden. Die
anschließende Politur und Hartwachs schützen den Lack. "Zum Abdecken
der Karosserie sind Stofftücher besser geeignet als Kunststoffplanen,
unter denen sich womöglich Schwitzwasser bilden kann", erklärt
Thorsten Rechtien. "Eine gut belüftete Garage ist der optimale Ort
für den Winterschlaf eines Saisonfahrzeugs, weil dort keine Staunässe
entstehen kann", erklärt der TÜV Rheinland-Experte. Bevor das
Fahrzeug für einige Monate stillgelegt wird, empfiehlt sich die
Batterie abzuklemmen und auszubauen. Der Grund: zahlreiche
Steuergeräte im Auto verbrauchen auch bei Stillstand permanent Strom,
was zur Tiefenentladung und zur nachhaltigen Schädigung der Batterie
führen kann.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos erhalten
Sie auch per Email über presse(at)de.tuv.com sowie im Internet:
www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.10.2018 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1661108
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 39 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Saisonfahrzeuge: Abstellen auföffentlichen Straßen außerhalb der Geltungsdauer verboten / TÜV Rheinland: Fahrzeuge auf Privatbesitz abstellen / Spritztouren können teuer werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).