Allg. Zeitung Mainz: Schwere Gewalt / Kommentar von Reinhard Breidenbach zum Anschlag in Köln
(ots) - Er ist Ausländer, Flüchtling, er hat in Deutschland
Straftaten begangen, so die Erkenntnisse der Polizei über den Mann,
der allem Anschein nach den Kölner Anschlag auf dem Gewissen hat. Die
Frage, warum er nicht früher abgeschoben wurde, ist nicht nur
statthaft, sondern unumgänglich und nötig. Antworten kann nur die
zuständige Ausländerbehörde, und das sollte sie auch überzeugend tun.
Generell gilt: Wenn das Gesetz es bestimmt, muss abgeschoben werden.
Allerdings: Der Mann stammt aus Syrien, dort herrscht in weiten
Landesteilen Krieg, und er war offenbar psychisch angeschlagen. Nicht
statthaft, mehr noch: bösartig wäre, wenn, wer auch immer, vielleicht
Populisten oder Neonazis, nun wieder mal ein Gehetze anfingen über
das, was AfD-Anführerin Alice Weidel gerne "Messermigration" nennt.
Der Anschlag von Köln, ob er nun einen terroristischen Hintergrund
hat oder nicht, ist schwerste Gewaltkriminalität und wird von der
Justiz als solche zu untersuchen sein. Dabei gilt die
Unschuldsvermutung. So ist das im Rechtsstaat, auch wenn das manchen
nicht passt: Die Unschuldsvermutung gilt auch für mutmaßliche Täter,
die Ausländer sind. Und bei einer Bestrafung darf es weder einen
Bonus noch einen Malus für Flüchtlinge geben. Die Polizei hat bei der
Klärung der Lage ohne Fehl und Tadel agiert. Ob damit die Scharte,
die in der Kölner Silvesternacht 2015 entstand, völlig ausgewetzt
ist, ist unklar. Damals entstand der Eindruck: Der Staat ist hilflos
und kann seine Bürger nicht vor traumatisierenden Angriffen schützen.
So weit darf es niemals kommen.
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Datum: 16.10.2018 - 18:50 Uhr
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