Opel Abgasskandal - Rechtsanwälte erheben erste Klagen gegen Opel, was Geschädigte jetzt tun können
(ots) - Am 15.10.2018 wurde bekannt, dass die
Staatsanwaltschaft die Opel Standorte Kaiserslautern und Rüsselsheim
durchsuchte wegen des Verdachts der Abgasmanipulation bei diesen
Fahrzeugen. Es bestehe der Anfangsverdacht des Betruges. Deshalb
haben Ermittler des Landeskriminalamts die Büroräume durchsucht.
Betroffen sein sollen die Modelle Insignia, Cascada und Zafira der
Jahre 2012, 2014 und 2017.
Außerdem wird berichtet, dass ein amtlicher Rückruf durch das
Kraftfahrtbundesamt unmittelbar bevorstehe. Opel weist die Vorwürfe
zurück. Durch das Bundesverkehrsministerium wurde bereits in diesem
Jahr eine amtliche Anhörung eingeleitet. Das Ministerium teilt mit,
dass diese Anhörung zeitlich verschleppt worden sei. Jetzt drohe der
amtliche Rückruf. Sollte dieser kommen, müssen die Geschädigten
voraussichtlich ein Softwareupdate aufspielen lassen, um einer
Stilllegung des Fahrzeugs zu entgehen. Welche Folgen dieses
Softwareupdate für das Fahrzeug haben wird, ist unklar.
Es ist derzeit nur eines klar: Sollte sich herausstellen, dass
Opel tatsächlich manipuliert hat, stehen dem Geschädigten
Schadensersatzansprüche zu. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die im Abgasskandals eine der
führenden Kanzleien ist und bereits mehr als 7000 Klagen gegen
Hersteller, Autobanken, Leasinggesellschaften und Händler erhoben
hat, konnte bereits massenhaft Urteile gegen Händler, Hersteller und
Banken zugunsten der Geschädigten erstreiten. Die Rechtsanwälte Dr.
Ralf Stoll und Ralph Sauer führen außerdem in einer
Spezialgesellschaft für den Verbraucherzentrale Bundesverband in
Kooperation mit dem ADAC die Musterfeststellungsklage gegen die
Volkswagen AG. Den Geschädigten steht ein Anspruch auf Schadensersatz
zu. Entweder erhalten diese einen Einmalbetrag in Höhe der
Wertminderung oder sie können das Fahrzeug zurückgeben. Bei einem
finanzierten Vertrag besteht sogar die Möglichkeit, das Fahrzeug ohne
Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben zu können. Dies hat
erst kürzlich das Landgericht Ravensburg entschieden. Geschädigte des
Opel-Dieselskandals sollten sich daher dringend anwaltlich beraten
lassen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat
aufgrund der sehr guten Erfolgsaussichten bereits erste Klagen
eingereicht. Vor dem Landgericht Offenburg wurde bundesweit die erste
Klage gegen Opel auf Schadensersatz wegen des Verdachts der
Manipulation eines Opel Insignia eingereicht (http://ots.de/mq7NS0).
Gegen die Opel Leasing GmbH wurde bereits im September 2018 eine
Klage eingereicht, weil der Kläger der Ansicht ist, dass er nicht
ausreichend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Die Chancen für
einen Prozesserfolg stehen sehr gut.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
7.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
werden in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. führen.
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Datum: 16.10.2018 - 13:59 Uhr
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