Dieselfahrverbote in Berlin – Berliner BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hilft betroffenen Autofahrern und meldet bereits großen Zulauf.
Berliner Dieselfahrer der Euro-Abgasnormen 1 bis 5 müssen sich voraussichtlich ab Juni 2019 auf Fahrverbote in der Innenstadt auf mindestens 11 Straßenabschnitten im Innenstadtbereich einstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 09.10.2018 entschieden.
(IINews) - Damit reiht sich Berlin in die Reihe anderer Städte wie Hamburg, Stuttgart, Aachen und Frankfurt am Main ein, bei denen ebenfalls Fahrverbote drohen oder bereits angeordnet wurden.
Von dem Urteil betroffen sein könnten alleine in Berlin mehr als 200.000 Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 1-5, und somit etwa jeder sechste PKW. Außerdem könnten auch Busse und LKW´s betroffen sein.
Der klagende Umwelthilfe e.V. wollte ursprünglich sogar Fahrverbote für Diesel 1-5-Fahrzeuge im gesamten Berliner Innenstadtbereich durchsetzen, hatte dann aber den Antrag nicht weiter verfolgt.
Das ist ein schwerer Schlag für zahlreiche Dieselfahrer der Euro-Normen 1-5, denn manche dieser KFZ sind nur 3-4 Jahre alt.
Auch ist noch nicht einmal ganz sicher, dass die Fahrverbote, die Teil der Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichtstraße, Alt-Moabit etc. betreffen sollen, nicht noch auf weitere Straßen ausgeweitet werden oder sogar, ob Fahrzeuge der Diesel-6-Norm vollständig zukünftig von Fahrverboten verschont werden. Auch hier droht zukünftig noch weiteres Ungemach.
•Betroffene Diesel-Fahrer der verschiedenen Marken wie Daimler, VW, BMW, etc. sollten daher nach Ansicht der hier berichtenden Berliner BSZ e.V. Vertrauenskanzlei umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
So raten diese Berliner Rechtsanwälte tendenziell davon ab, sich auf eine Software-Lösung einzulassen.
Schon bei Volkswagen führten Updates zu Problemen beim Abgasrückführungssystem, dem Kraftstoffeinspritzsystem und dem Abgasnachbehandlungssystem. Auch über die Verstopfung der Dieselpartikelfilter, die Versottung des Abgasrückrührungsventil, Mängeln an der Lambdasonde, den Einspritzdüsen und der Hochdruckpumpe wurde berichtet.
Vielmehr sollten betroffene Eigentümer ihre Rechte nutzen und könnten teilweise die Hersteller zum Schadensersatz auffordern, wobei unter Umständen die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder aber die Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangt werden kann.
Bei finanzierten Verträgen kann teilweise noch nach Jahren der Widerruf erklärt werden.
Diese hier berichtenden Berliner BSZ e.V. Vertrauensanwälte führen bereits zahlreiche Prozesse gegen diverse Hersteller und Vertragshändler und haben jahrelange Erfahrung mit Massenschäden sammeln können.
Betroffene Besitzer von Daimler-Fahrzeugen sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen den Hersteller und/oder den Händler übernimmt.
Die Berliner BSZ e.V. Vertrauenskanzlei bietet dabei den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Abgas-Slandal“ eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtschutzversicherungen.
Übrigens…..
Für den Widerruf einer Autofinanzierung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt.
Voraussetzung für den Widerruf ist nur eine fehlerhafte Belehrung durch die Bank. Liegt dann – wie es bei Autofinanzierungen häufig der Fall ist – ein sog. verbundenes Geschäft vor, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank zurück und erhält seine Anzahlung und die geleisteten Raten zurück.
Wenn die Bank also den Kunden bei Vertragsschluss fehlerhafte Informationen erteilt hat und nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt hat, kann der Vertrag noch bis heute widerrufen werden. In einigen Fällen wird noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung, fällig. Im Idealfall ist man das Auto kostenlos gefahren und bekommt von der Bank alle geleisteten Zahlungen zurück.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwäte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
•Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 15.10.2018 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1660098
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Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
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Kategorie:
Automobilindustrie
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