Thomas Jung: "Illegale Einwanderung ist in Brandenburg nahezu ungestraft möglich" (FOTO)
(ots) -
Vom 1. Januar 2015 bis 31. August 2018 wurden bei den
Brandenburger Staatsanwaltschaften Cottbus, Frankfurt, Neuruppin und
Potsdam 22 468 Ermittlungsverfahren wegen § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG
erfasst. In 125 Fällen gibt es keine gerichtliche Entscheidung, eine
einzige Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde ausgesprochen, sieben
mit Bewährung, 237 Geldstrafen wurden verhängt. Der Rest wurde bis
zum 20. September 2018 eingestellt. Auf die Frage, wie viele der
rechtskräftig Verurteilten abgeschoben wurden, weiß das Ministerium
keine Antwort. Wie viele der mutmaßlichen Täter erkennungsdienstlich
behandelt wurden, um eine erneute unerlaubte Einreise zu verhindern,
weiß das Innenministerium ebenfalls nicht (siehe KA Nr. 3897 der
Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion LT-Drs.
6/9573).
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, erklärt:
"Unerlaubt, ohne Pass, ohne Aufenthaltstitel oder ohne Visum
einzureisen, hat bei der deutlichen Mehrheit der rund 22 468 nach
Brandenburg Gekommenen seit 2015 kaum oder nur verschwindend geringe
rechtliche Folgen gehabt. Ein Einziger bekam eine Freiheitsstrafe,
dabei handelt es sich doch um eine Straftat: ein Skandal. Illegale
Einwanderung ist hier somit möglich. Hier wird offensichtlich gezielt
weggeschaut und permanent der Fehler gemacht, Asyl mit Zuwanderung,
mit Flucht gleichgesetzt. Unser Asylrecht ist geschädigt worden,
indem 90 Prozent derjenigen, die zu uns kommen, bleiben können - egal
ob sie als Asylanten oder Flüchtlinge anerkannt werden."
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Datum: 12.10.2018 - 13:55 Uhr
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