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Fahrverbote, Wertverlust: BSZ e.V. hilft betroffenen Autobesitzern, welche die Durchsetzung ihrer Rechts selbst in die Hand nehmen wollen!

ID: 1659724

Neben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine gute Möglichkeit sein, aus dem Kaufvertrag auszusteigen um sein Auto los zu werden. In günstig gelagerten Fällen, gibt es das gezahlte Geld komplett zurück und man hat sogar das Auto über den gesamten Zeitraum kostenlos gefahren.


(IINews) - Auch die Bundeshauptstadt muss ab 2019 Diesel-Fahrverbote einführen – Zunächst elf Streckenabschnitte betroffen.

Für Diesel-Fahrer kommt es immer dicker. Nach Hamburg, Stuttgart oder Frankfurt müssen sie nun auch in Berlin mit Fahrverboten rechnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat beschlossen, dass Fahrverbote an elf Straßenabschnitten ab April 2019 zwingend erforderlich seien, um die hohe Belastung mit Stickoxiden in den Griff zu bekommen
.
•Das Verwaltungsgericht ließ keinen Zweifel daran, dass es Fahrverbote für die einzige wirksame Maßnahme hält, um die Belastung mit Stickoxiden zu reduzieren. Daher müssten an den elf Straßenabschnitten die Fahrverbote ab Mitte 2019 zwingend eingeführt werden.
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Fahrverbote in Berlin sind nicht nur für Dieselfahrer ein neuer Schock, sondern auch eine Pleite für die Bundesregierung.

Die wollte mit ihrem als großen Wurf gefeierten Maßnahmenpaket zur Dieselproblematik Fahrverbote unbedingt vermeiden. „Mit Umtauschprämien allein werden sich Fahrverbote nicht umgehen lassen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt. der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. Zumal Berlin ebenso wenig wie Frankfurt noch nicht einmal auf der Liste der 14 besonders belasteten Städte steht, für die es die Umtauschprämien geben soll.

„Selbst für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 sind Fahrverbote nicht auszuschließen,

da auch diese nicht als besonders sauber gelten. Wer Fahrverbote sicher umgehen möchte, müsste schon ein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 6d-TEMP kaufen und die sind auch mit Umtauschprämie nicht gerade ein Schnäppchen“, so der Rechtsanwalt.

Als ob die betroffenen Dieselfahrer durch Verbotszonen nicht schon genug gestraft wären, führen die Fahrverbote auch zu einem schnelleren Wertverlust der Fahrzeuge.

•„Den betroffenen Verbrauchern bleibt nur, die Durchsetzung ihrer Rechte selbst in die Hand zu nehmen. Neben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, aus dem Kaufvertrag auszusteigen“, erklärt der Rechtsanwalt.





Widerruf von Auto-Krediten

Für Autobesitzer besteht in vielen Fällen die Möglichkeit den Fahrzeugkauf rückgängig zu machen – und zwar nicht gegenüber dem Händler oder Hersteller, sondern gegenüber der finanzierenden Bank. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert wurde.

Bei einer eingehenden Prüfung haben die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Folglich lassen sich derzeit Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon vor Jahren abgeschlossen wurden.

Für den Widerruf einer Autofinanzierung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt.

Voraussetzung für den Widerruf ist nur eine fehlerhafte Belehrung durch die Bank. Liegt dann – wie es bei Autofinanzierungen häufig der Fall ist – ein sog. verbundenes Geschäft vor, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank zurück und erhält seine Anzahlung und die geleisteten Raten zurück.

Wenn die Bank also den Kunden bei Vertragsschluss fehlerhafte Informationen erteilt hat und nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt hat, kann der Vertrag noch bis heute widerrufen werden. In einigen Fällen wird noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung, fällig. Im Idealfall ist man das Auto kostenlos gefahren und bekommt von der Bank alle geleisteten Zahlungen zurück.

Betroffene Autokäufer sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen.

•In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung.
•Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an.
•Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwäte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden. Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

•Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: BSZ-ev(at)web.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 12.10.2018 - 13:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Automobilindustrie


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