Expopharm: DAV-Vorsitzender Becker fordert Abschaffung von Importquote und Ende des Spardiktats in der Arzneimittelversorgung (FOTO)
(ots) -
Als Reaktion auf Qualitätsprobleme beim Blutdrucksenker Valsartan,
Fälschungsfälle im Lunapharm-Skandal und Lieferengpässe bei
lebenswichtigen Arzneimitteln müssen Politik und Krankenkassen die
Importquote abschaffen und das harte Spardiktat in der
Arzneimittelversorgung beenden. Das fordert der Vorsitzende des
Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, in seinem
Lagebericht zur heutigen Eröffnung der pharmazeutischen Fachmesse
Expopharm in München. Da die Unsicherheit bei den Patienten wachse
und das Vertrauen in ihre medikamentöse Therapie durch immer neue
Skandale schwinde, könnten die Apotheker die Medikamentenversorgung
und Therapietreue der Patienten nur noch mit enormem Aufwand und
persönlichem Engagement sicherstellen, so Becker.
"Arzneimittel dürfen nicht zur reinen Handelsware degradiert
werden. Genau darauf basiert jedoch das Geschäftsmodell der
Arzneimittelimporteure", sagt Becker: "Ein solch intransparentes
System macht es Kriminellen denkbar einfach, gestohlene oder
gefälschte Ware in die legale Lieferkette einzuschleusen." Becker
fordert: "Die Politik muss Paragraph 129 SGB V zunächst anpassen,
erst dann können Apotheker und Krankenkassen die Importquote im
Rahmenvertrag streichen." Der Fall Valsartan zeige, dass dringend in
die Qualitätssicherung von Arzneimitteln investiert werden müsse:
"Die Qualitätskontrollen müssen den globalen Produktionsbedingungen
angepasst werden." Probleme in Billiglohnländern könnten oft kaum
kompensiert werden und würden umgehend auf die Versorgungssituation
in Deutschland durchschlagen, so Becker.
"Natürlich muss ein solidarisches Gesundheitssystem auch nach
Kostenaspekten entscheiden - aber nicht um jeden Preis", sagt Becker:
"Wenn die Qualität lebenswichtiger Arzneimittel und die Sicherheit
von Patienten auf dem Spiel stehen, ist die Grenze erreicht." Auch in
anderer Hinsicht muss die Versorgungssicherheit der Patienten Becker
zufolge gestärkt werden. Dazu gehören die Wiederherstellung der
einheitlichen Preise bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die
rechtssichere Zulassung von Dienstleistungsverträgen mit
Krankenkassen sowie patientenfreundliche Rahmenbedingungen bei der
Einführung des elektronischen Rezepts.
Zum Hintergrund: Laut § 129 Abs. 1 Punkt 2 SGB V sind alle
Apotheken in Deutschland gezwungen, einen Teil ihres
Fertigarzneimittelumsatzes mit Importen zu bestreiten, um Kosten für
die Krankenkassen zu sparen. Derzeit sind es fünf Prozent. Für die
Quote zählen nur Importe, die entweder 15 Prozent oder 15 Euro
billiger als das heimische Originalpräparat sind. Reimporte gelten
als Einfallstor für das Einschleusen gefälschter Arzneimittel in den
legalen Vertriebsweg.
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Datum: 10.10.2018 - 10:40 Uhr
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