Auch deshalb laufen den politischen Parteien die Wähler davon: Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch.
Viele Deutsche fragen sich mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung, die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative, Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf Medien und NGOs?
(IINews) - Die politischen Parteien wundern sich, dass ihnen die Wähler abhanden kommen und sie längst nicht mehr als Volkspartei bezeichnet werden können. Zum Beispiel im Dieselskandal, kann man nicht behaupten, dass die Regierung die Interessen der Autofahrer vertritt. Ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung unterstützt den DHU Deutsche Umwelthilfe e.V. mit mehreren Millionen Euro Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.
Der Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt hat. Hier geht es weder um „gesunde Luft“, saubere Motoren oder zu schützende Bürger, sondern um finanzielle Eigeninteressen.
Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen ergreifen.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.
Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.
•Der BSZ e.V. und der UTR e.V. werden ab sofort in loser Folge über Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch berichten. Unterstützer, Mitautoren, Geschädigte und Betroffene sind willkommen.
Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit. Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!
Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Allerdings versteht so manch „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl. Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld.
Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben.
Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin
Wie eine aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz den Anlegerschutz aushebelt.
Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.
Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.
Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder Edelmetallhändler“ zu finden.
Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.
Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.
Der Abmahnanwalt tippt die Adresse des Abzumahnenden in seinen PC, lässt eine als Formbrief gespeicherte Abmahnung ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung für diesen Brief oft weit über Tausend Euro. Völlig legal, denn Anwaltsgebühren berechnen sich nicht nach Aufwand, sondern nach Streitwert und der wird in Abmahnsachen oft mit mehr als 100 000.- Euro angesetzt.
•Die beteiligten Rechtsanwälte weisen die Unterstellung, dass Sie Gebühren mit ihrem Mandanten teilen, empört zurück, denn dies wäre eine massive Standeswidrigkeit.
Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt.
Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.
Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.
Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.
Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.
•Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.
Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.
•So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!
Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten
Umweltschutz
„Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein wie der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die gesamte Autoindustrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es wird an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken.
DUH-Chef, Alleinherrscher und Vielflieger Jürgen Resch sitzt in Radolfzell am Bodensee und unterhält in teuerster Lage in Berlin eine weitere Geschäftsstelle. Wie lange Resch noch sehr vollmundig (»Wir beklagen nicht, wir verklagen!«) auftreten kann, dürfte fraglich sein. Jedenfalls scheint er auch in Stuttgart nicht mehr überall wohlgelitten zu sein.
In der Staatskanzlei, so hört man aus der baden-württembergischen Landeshauptstadt, dürfe er sich nicht mehr sehen lassen. Er hat dort offenbar Hausverbot, nachdem er seinen einstigen Kumpel Kretschmann, derzeit Ministerpräsident des Autolandes Baden-Württemberg, immer wieder heftig attackiert und vor einem »schmutzigen Deal« mit der Autoindustrie »warnt«.
Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung,
•„Ich bin nicht damit einverstanden, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. für sich das Recht in Anspruch nimmt und glaubt, auch in meinem Namen für die von ihm geforderte saubere Luft, mit dem fiesen Argument, Tausende Menschen würden wegen Dieselabgasen jährlich sterben, vor Gericht ziehen zu müssen und zu klagen“, sagt Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V
Niemand der Berliner Koalitionäre stellt den grundsätzlichen Irrsinn in Frage.
Die Luft in den Städten ist gegenüber früher sauber geworden. Von schmutziger Luft zu reden ist hinterhältige Propaganda wider besseres Wissen. Die Daten des Umweltbundesamtes zeigen genau das Gegenteil an.
Es muss die Frage nach der Verantwortung derjenigen gestellt werden, die wissentlich diesen Unsinn in die Welt setzen und sich selbst dabei die Taschen voll machen.
•Dieselbesitzern kann man da nur raten, in die Verbotszonen weiterfahren und dann vor Verwaltungsgerichten zu klagen. Es wird interessant zu sehen sein, wie Richter Fahrverbote bewerten, die auf fehlerhaften Meßergebnissen beruhen.
Der Karlsruher Motorenbauprofessor Thomas Koch ordnet die Dimension richtig ein, worum es eigentlich geht: »Der Beitrag aller Dieselmotoren am Stuttgarter Neckartor – dem Ort der höchsten Stickstoffdioxid-Konzentration in Deutschland – entspricht der Emission einer Kerze, die etwa eine dreiviertel Stunde in einem Zimmer brennt. Wenn alle Fahrzeuge auf dem neuesten technischen Stand wären, entspricht dies einer Kerze, die in einem Zimmer etwa eine Minute brennt.«
Ein Abmahnverein der reihenweise Autohändler abmahnt, sollte sich nicht anmaßen für ganz Deutschland um saubere Luft zu kämpfen.
Der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. genießt die steuerlichen Privilegien der Gemeinnützigkeit. Ob er für das Gemeinwohl tätig ist, darf bezweifelt werden.
Der Verein soll Gelder in Millionenhöhe vom Deutschen Staat und von der amerikanischen Stiftung „ClimateWorks Foundation“ bekommen.
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. wird seinen Klage-Amoklauf früher oder später auch auf die Benziner-Autos ausdehnen wird. Es kann aber auch gut sein, dass private Holzheizungen in das Visier des Vereins geraten. Auf der Internetseite von „ClimateWorks Foundation“ ist unter dem Stichwort Europäische Wohnheizung nämlich folgende zu lesen:
„Holzheizungen und -kessel sind mit 50 Prozent die größte verbleibende Quelle für Ruß in Europa. Die Emissionen dieser Öfen beschleunigen das Abschmelzen des arktischen Meereises und tragen zur regionalen Luftverschmutzung bei. Um dieses Problem anzugehen, fördern ClimateWorks und seine Partner strengere Richtlinien der Europäischen Kommission für den Einsatz von Festbrennstoffen in Wohngebieten, für Umweltzeichenprogramme und schließlich für die Verwendung von kleinen, einsteckbaren Abgasrohrkatalysatoren.“
Betroffene sollten sich schon jetzt mal warme Kleidungsstücke zulegen.
•Ob das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung tatsächlich als ein Erfolgsmodell bezeichnet werden kann, ist mehr als Zweifelhaft,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e. V.
Ob man Konflikte unbedingt mit einer Abmahnung lösen muss. Diese Frage stellt sich für Roosen nicht. Oft genügt der Griff zu Telefonhörer um ein Problem aus der Welt zu schaffen.
Die außergerichtliche Streitbeilegung hat sich längst zu einem völlig aus dem Ruder gelaufenen fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt. Hier geht es oft nicht mehr um fairen Wettbewerb sondern in erster Linie um die Generierung von Einnahmen aus purem Eigeninteresse des Abmahnenden.
An diesem „Geschäft“ sind in vielen Fällen Rechtsanwälte beteiligt, oft sogar sind sie die Initiatoren von Abmahnwellen. Das mag sich auch daraus erklären, dass es für Anwälte oft ums wirtschaftliche Überleben geht. Im Jahr 1950 gab es in Deutschland 12844 Rechtsanwälte, zum 1. Januar 2018 gab es 164.700 Anwälte. Der Kampf um das Mandat und das Honorar ist schwierig geworden.
Auf Abmahnung spezialisierte Rechtsanwälte, oft im Verbund mit Abmahnvereinen, haben sich die wettbewerbsrechtliche Abmahnung als lukrative Einnahmequelle auserkoren. Der Abgemahnte findet sich in vielen Fällen als finanziell genötigtes Opfer wieder.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.
Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die all zu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
•Der BSZ e.V. und der UTR e.V. werden ab sofort in loser Folge über Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch berichten. Unterstützer, Mitautoren, Geschädigte und Betroffene sind willkommen.
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Datum: 08.10.2018 - 15:28 Uhr
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