InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Schenkungssteuer

ID: 1657224

GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Schenkungssteuer


(IINews) - Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann die Erbschaftssteuer umgangen werden. Aber auch bei der Schenkungssteuer gilt es, die geltenden Freibeträge optimal auszunutzen.



Nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte wird oft nicht berücksichtigt, dass auch bei Schenkungen zu Lebzeiten Freibeträge optimal ausgeschöpft werden sollten, um die Schenkungssteuer zu umgehen und den Vermögensübergang so steueroptimal wie möglich zu gestalten.



Bei größeren Vermögen ist es häufig ratsam, sich frühzeitig Gedanken über den Vermögensübergang zu machen. Wird das Vermögen erst nach dem Tod des Erblassers übertragen, fällt unter Umständen eine beträchtliche Erbschaftssteuer an, die das Erbe schmälert. Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann die Erbschaftssteuer vielfach umgangen oder zumindest in Grenzen gehalten werden, so die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Schenkungen sind Zuwendungen unter Lebenden, wobei der Schenkende einen Teil seines Vermögens auf eine andere Person überträgt, die im Gegenzug aber zu keiner Gegenleistung verpflichtet ist. Grundsätzlich unterliegt dieser Vorgang der Besteuerung. Allerdings können bei Schenkungen steuerliche Spielräume und Freibeträge geschickt ausgenutzt werden. Unter Ehepartnern und Lebenspartnern gilt ein Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro, bei Kindern, Stief- und Adoptivkindern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. Bei Enkelkindern bleiben Schenkungen bis zu einer Höhe von 200.000 Euro steuerfrei und bei Eltern und Großeltern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Für entferntere Verwandte oder Freunde liegt der Freibetrag in der Regel bei 20.000 Euro.



Allerdings können die Freibeträge bei vorausschauender Planung mehrfach ausgeschöpft werden. Nach zehn Jahren kann erneut eine Schenkung unter Ausnutzung des Freibetrags vorgenommen werden. Das bedeutet, dass es aus steuerlicher Sicht sinnvoller sein kann, Vermögen nicht in einer Zuwendung zu übertragen, sondern die Schenkungen über einen längeren Zeitraum zu verteilen oder auf mehrere Personen aufzuteilen, um die jeweiligen Freibeträge optimal auszunutzen.







Aufgrund der steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten sollte bei Schenkungen vorausschauend mit der nötigen Übersicht und dem erforderlichen Weitblick gehandelt werden. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können dabei beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/schenkungssteuer.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Hohes Risiko bei Hebelprodukten
Den Planeten für unsere Kinder erhalten / #Ferkelkastration #Welttierschutztag #Hambacherforst #Landtagswahl / V-Partei³ fordert umgehende Agrar- und Energiewende für unser Klima
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.10.2018 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1657224
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 47 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Schenkungssteuer
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 315


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.