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Mietsachschäden - ein wichtiger Bestandteil der Pferdehaftpflicht

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Ein gutes Beispiel dafür, dass man bei der Pferdehaftpflicht auf das Kleingedruckte achten sollte, ist das Risiko der Mietsachschäden - diese Schäden sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der meisten Versicherer nicht automatisch Vertragsbestandteil, jedoch für den Pferdehalter von immenser Bedeutung.


(IINews) - Mietsachschäden ist der Fachbegriff für Schäden an gemieteten Gegenständen.
Verursacht Ihr Pferd an gemieteten Sachen, wie beispielsweise an vom Pferdehalter angemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden, Offenställen, Koppeln etc. einen Schaden, so ist dieser nur über die Pferdehaftpflicht abgedeckt, wenn das versicherte Risiko der Mietsachschäden Vertragsbestandteil ist.
Tritt das Pferd also gegen die Tränke in der Box und beschädigt diese, so ist man als Versicherungsnehmer einer Pferdehaftpflicht inklusive Mietsachschäden bestens geschützt, wenn der Stallbetreiber sich zwecks Regulierung des Schadens an einen wendet.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Mietsachschäden nicht allein die Schäden an gemieteten, sondern auch die Schäden an geliehenen Sachen umfassen.
Leiht man sich als Halter des Pferdes beispielsweise einen Pferdeanhänger, einen Pferdetransporter, eine Kutsche, oder auch nur die Decke von der Miteinstellerin, werden durch diesen Passus auch Schäden an diesen Sachen übernommen.
Pferdehaftpflichtversicherungen die Mietsachschäden in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen haben, unterscheiden sich noch in weiteren wichtigen Punkten, auf die der Kunde achten sollte:
Eine Selbstbeteiligung ist generell in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht von Vorteil, da Pferde recht häufig auch kleinere Schäden verursachen, die dann ganz oder teilweise vom Pferdehalter getragen werden müssen; das gilt auch für den Unterpunkt Mietsachschäden.
Der Kunde sollte hier genau vergleichen.
Auch die Deckungssumme der Mietsachschäden ist bei den Anbietern, die dieses wichtige Risiko einschließen, unterschiedlich und reicht von EUR 5.000,- bis EUR 100.000,-.
Auch hier empfiehlt es sich also, genau hinzusehen.
Bei der Suche nach einer guten Pferdehaftpflicht sollte der Pferdehalter die Versicherungsbedingungen somit genau auf Einschluss von Mietsachschäden prüfen und die oben genannten Details vergleichen.





Weitere Informationen zu diesem Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/pferdehaftpflicht/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/tierhalterhaftpflicht/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/08-pferdehaftpflichtversicherung.html

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Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
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Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com



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HORSE-LIFE Versicherungs-Service
Sabrina Finkeldey
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Datum: 24.02.2010 - 17:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Sabrina Finkeldey
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