InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Diesel-Deal: Den Fahrzeughaltern bringt diese "Lösung" gar nichts. Rechtlich werden die Hersteller nicht zur Nachrüstung gezwungen.

ID: 1656883

Union und SPD haben sich in der Diskussion um Dieselfahrzeuge geeinigt, melden am 2. 10. 2018 verschiedene Medien, darunter auch WELT.DE. Sie wollen sowohl Hardware-Nachrüstungen als auch attraktive Umtauschprämien. Anders als bei Prämien in der Vergangenheit soll der Tausch auch gegen ein anderes Gebrauchtfahrzeug möglich sein.


(IINews) - Die große Koalition erwartet von den deutschen Automobilherstellern demnach Hardware-Nachrüstungen zur Vermeidung von Dieselfahrverboten. Das gehe aus dem Konzept der Koalition hervor, heißt es bei WELT.DE: Wolle ein Euro-5-Halter eine Hardware-Nachrüstung mit einem SCR-System und sei diese verfügbar und geeignet, erwarte der Bund vom jeweiligen Autohersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich Einbau übernehme. Eine belastbare Zusage der Autoindustrie zu einer kompletten Kostenübernahme fehlt der Regierung allerdings nach eignen Angaben, schreibt das Blatt. Die Nachrüstungen sollen den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 mg/km reduzieren. Die Haftung sollen die Nachrüster tragen.

Zugesagt hätten die Hersteller demnach hingegen Umtauschaktionen mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten für Fahrzeughalter von Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeugen. Summen seien nicht genannt worden. Dabei solle „der besondere Wertverlust, den Diesel-Fahrzeuge durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben, ausgeglichen werden“, heißt es. Anders als bei Prämien in der Vergangenheit soll der Tausch gegen ein anderes Gebrauchtfahrzeug möglich sein, nicht nur gegen ein Neufahrzeug.

Das Fazit der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei:

Den Fahrzeughaltern bringt diese "Lösung" gar nichts. Rechtlich werden die Hersteller nicht zur Nachrüstung gezwungen. Die große Gefahr, über dem Hin und Her und dem immer neuen Abwägen verstreicht letztendlich die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2018. Nur über eine jetzt zu erhebende Einzelklage kann die Rückgabe rechtlich erzwungen werden, nicht über die Sammelklage - und schon gar nicht über die Diesel-Einigung.

Käufer von abgasmanipulierten Dieselautos sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen.

In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.





Die BSZ e.V. Vertrauensanwäte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden. Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: BSZ-ev(at)web.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''''RECHT § BILLIG'''' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.



Leseranfragen:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: BSZ-ev(at)web.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  TÜV Rheinland: Strategische Kooperation mit chinesischem Bahntechnik-Konzern CRRC
HPA-Aktien zu Unrecht im Abwärtssog von Lithium gefangen
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 04.10.2018 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1656883
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

Dieburg


Telefon: 060719816810

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 62 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Diesel-Deal: Den Fahrzeughaltern bringt diese "Lösung" gar nichts. Rechtlich werden die Hersteller nicht zur Nachrüstung gezwungen.
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 206


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.