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Schützt die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kapitalanleger vor unseriösen Anlageangeboten?

ID: 1656721

Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.


(IINews) - Die Finanzbranche entwickelt gerade für kleine Investoren ständig neue Produkte. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen

Ständig werden neue ,,Goldesel" angeboten. Natürlich mit Garantie. Auf die Nase fallen, könne man damit nicht, sondern sich eine goldene Nase verdienen. Tatsächlich erzielen solche Anlagen oft klägliche Ergebnisse die sogar unter der Werteentwicklung des DAX liegen. Tausende geschädigte Anleger stehen dafür als Zeugen.

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht passieren kann. Die „Dummen“, das sind immer die anderen. Besser wäre natürlich sich zu fragen. „Wie kann so etwas überhaupt passieren?“ „Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?“ „Könnte mir so etwas auch passieren?“

•Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann, sagt BSZ e.V. Vorstand, Horst Roosen.

Wer sich bei seiner Kapitalanlage darauf verlässt, dass ihn die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vor Kapitalanlageverlusten durch miese Finanzprodukte schon schützen wird, sollte sich da nicht so sicher sein.

Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:

Zitat:

„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“





„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“

„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“ Zitat Ende

•Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des BSZ e.V.

Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen. Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom
02. 10. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:

Mehr unerlaubte Geschäfte

Die Finanzaufsicht veröffentlicht deutlich mehr Verstöße.

Anfangs war es nur ein Gefühl, wonach die von der BaFin verschickten Meldungen über unerlaubte Geschäfte mehr geworden sind. Deshalb hat investmentcheck 197 Fälle der letzten zehn Jahre ausgewertet. Und tatsächlich hat sich die Zahl der Verstöße in den ersten drei Quartalen 2018 bereits dramatisch erhöht. Bleibt die Frage: Gibt es mehr Banditen im Finanzbereich oder schaut die BaFin plötzlich genauer hin?

Unerlaubte Geschäfte.

Wenn zum Beispiel Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis betrieben werden, dann warnt die Aufsichtsbehörde BaFin. Bei unerlaubten Geschäften spricht sie sogar Verbote aus. Das passiert häufig, wenn unerlaubtes Einlagen- oder Finanzgeschäft betrieben wird. Es kann aber auch dran liegen, dass ein Anbieter ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen operiert. Und um eine Einhaltung der Verbote zu gewährleisten, wird öffentlich über solche Fälle berichtet. Interessierte können sich sogar in einen Newsletterverteiler eintragen und bekommen dann solche Meldungen per Mail zugeschickt.

Häufung.

In den ersten drei Quartalen 2018 wurden bereits 56 solcher unerlaubten Geschäfte öffentlich gemacht. Das sind mehr Fälle, als in 2016 und 2017 zusammen aufgefallen sind. Damals kam es nur zu 23 (2016) beziehungsweise 19 (2017) Beanstandungen. Der bisherige Rekord aus 2015 mit 29 Fällen ist damit schon fast verdoppelt worden. Wenn es in dieser Schlagzahl weiter geht, wird die Finanzaufsicht bis Ende 2018 insgesamt 75 Mal unerlaubte Geschäfte attestieren.

Loipfinger’s Meinung.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, warum plötzlich eine solche Häufung von unerlaubten Geschäften auftaucht. Entweder die Welt wird schlechter und es gibt mehr Banditen im Finanzbereich. Oder die BaFin ist endlich aufgewacht und nimmt den Verbraucherschutz etwas ernster. Für mich wahrscheinlicher ist zweites. Die Kritik durch den Fall P&R zeigt ihre Wirkung. Allerdings ist das alles noch ziemlich homöopathisch. Denn die Namen, denen unerlaubte Geschäfte vorgeworfen werden, kennt fast niemand. Obwohl ich mich ständig und schon sehr lange mit dem grauen Kapitalmarkt beschäftige, sind mir viele der in den Meldungen erwähnten Akteure unbekannt. An die großen Fische traut sich die BaFin offenbar immer noch nicht ran. Aber um es mit Cicero zu sagen: Dum spiro spero. Frei übersetzt: Solange ich atme, hoffe ich.

Link zum Beitrag


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

•Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen oder die Gründung einer neuen Interessengemeinschaft beantragen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 04.10.2018 - 09:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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