Auf den steilen Aufstieg der Envion AG folgte der schnelle Abstieg. Was bedeutet das für die Anleger?
Steht die Liquidierung der Envion AG bevor? Was bedeutet eine Liquidation für die Investoren aus dem ICO ?
(IINews) - Anleger des ICO können sich durch Titulierung von Schadenersatzansprüchen Zugriff auf vorhandene Vermögenswerte sichern – Weitere Anleger-Klagen gegen Prospektverantwortliche des Envion ICO vor dem LG Berlin eingereicht
Auf den steilen Aufstieg der Envion AG folgte der schnelle Abstieg. Der Kurs der im Rahmen des ICO ausgegebenen EVN Token ist um mehr als 90% gefallen. Der Handel mit EVN Token auf der Börse HitBTC wurde mittlerweile ausgesetzt. Ein Geschäftsbetrieb besteht auf Seiten der Envion AG nicht mehr. Wie die Berner Zeitung in einem Artikel vom 28.09.2018 berichtet, könnte schon bald die Liquidation erfolgen. Doch was bedeutet das für die Anleger?
Als Kryptowährungen boomten, wollte die Envion AG auf diesen Zug aufspringen. Überschüssige Energiespitzen sollten genutzt werden, um das energieintensive Mining der Kryptowährungen kostengünstiger zu gestalten. Der Plan kam bei Anlegern gut an. Binnen kurzer Zeit hatten rund 30000 Anleger ca. 100 Millionen US-Dollar bei der Envion AG investiert. Für einen Token zahlten sie etwa einen Dollar.
Doch die Erfolgsgeschichte endete so schnell wie sie begonnen hatte.
Unternehmensgründer und Geschäftsführung sind völlig zerstritten und überhäufen sich gegenseitig mit schweren Beschuldigungen. Über diese Auseinandersetzungen kam der Geschäftsbetrieb bei der Envion AG irgendwann ganz zum Erliegen, die Geschäftsidee war gescheitert. Leidtragende sind die über 25.000 Anleger, die einen enormen Werteverfall ihrer EVN Token erleben mussten. Ein Anteil ist inzwischen nur noch wenige Cent wert. Hohe Verluste drohen. Und nun könnte nach einem Bericht der Berner Zeitung die Liquidierung des Unternehmens bevorstehen.
Da die Wirtschaftsprüfer der Envion AG, so die Berner Zeitung, keinen Zugang zu den Daten des ICO erhielten, lehnten sie es ab, als Revisionsstelle bei der Envion einzuspringen.
Die Envion-Gründer haben die Daten mit der Begründung nicht herausgegeben, dass sie eine feindliche Übernahme durch die Geschäftsführung verhindern wollten. Inzwischen ist die Schweizer Finanzaufsicht FINMA eingeschritten, weil der Verdacht besteht, dass die Token ohne Banklizenz gar nicht hätten platziert werden dürfen.
Da die Lizenz wohl nicht auf die Schnelle besorgt werden kann und die Frist zur Einsetzung der Revisionsstelle am 13.09.2018 abgelaufen ist, bliebe nach Ausführung der Berner Zeitung nur noch die Liquidierung der Envion AG, die schon bald folgen könnte.
Die Folgen einer fehlenden Revisionsstelle ist in der Schweiz im Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationsrecht) wie folgt geregelt:
Art. 731b:
Fehlt der Gesellschaft eines der vorgeschriebenen Organe oder ist eines dieser Organe nicht rechtmäßig zusammengesetzt, so kann ein Aktionär, ein Gläubiger oder der Handelsregisterführer dem Richter beantragen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Der Richter kann insbesondere:
der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen, binnen derer der rechtmäßige Zustand wieder herzustellen ist;
das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen;
die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen.
Ernennt der Richter das fehlende Organ oder einen Sachwalter, so bestimmt er die Dauer, für die die Ernennung gültig ist. Er verpflichtet die Gesellschaft, die Kosten zu tragen und den ernannten Personen einen Vorschuss zu leisten.
Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann die Gesellschaft vom Richter die Abberufung von Personen verlangen, die dieser eingesetzt hat.
Die von der Berner Zeitung erwähnte Liquidation ist damit nur ein mögliches Szenario für die Zukunft der Envion AG.
Doch was würde eine Liquidation in der Schweiz für die Investoren bedeuten?
Hierbei sind die Regelungen in Art. 739 ff des Schweizer Gesetzes zu beachten. Demnach werden im Rahmen der Liquidation die verbleibenden Vermögenswerte an die Aktionäre verteilt.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Investoren aus dem Envion ICO sind gerade keine Aktionäre der Envion AG geworden und werden bei der Verteilung eines etwaigen Liquidationserlöses somit nicht berücksichtigt.
In Art. 739 ff. des Schweizer Regelung der Liquidation heißt es dazu u.a.
Art. 745 B. Auflösung mit Liquidation / III. Liquidationstätigkeit / 4. Verteilung des Vermögens
4. Verteilung des Vermögens
Das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft wird nach Tilgung ihrer Schulden, soweit die Statuten nichts anderes bestimmen, unter die Aktionäre nach Maßgabe der einbezahlten Beträge und unter Berücksichtigung der Vorrechte einzelner Aktienkategorien verteilt.1
•Offenbar auch vor diesem Hintergrund melden sich in den letzten Tagen immer weitere Investoren aus dem Envion ICO u.a. bei dem BSZ e.V. um ihre möglichen Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und Initiatoren des Envion ICO durch mit dieser Materie vertraute BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen und gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Die Vermögenswerte aus dem Envion ICO sollen auch nach dem Bericht der Berner Zeitung noch vorhanden sein und in US-Dollar bei einer Bank in Liechtenstein deponiert sein.
Auch die Gründer sollen über mehrere Millionen Dollar in Kryptowährungen verfügen. Ein weiteres Problem: Es sollen vielmehr Token im Umlauf sein, deren Rechtsansprüche unklar sind.
„Anleger sollten in jedem Fall handeln, um Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten und die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche prüfen lassen“. Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion betraute Kanzlei vertritt bereits zahlreiche Investoren des Envion ICO und hat auch schon entsprechende Schadensersatzklagen vor dem LG Berlin eingereicht hat.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion ICO wird durch eine hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 02.10.2018 - 14:29 Uhr
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