Airlines zocken Fluggäste konsequent ab / Geld-für-Flug.de setzt sich für Verbraucherrechte ein
(ots) - Nach jeder Stornierung und jedem Nichtantritt
eines Fluges entstehen gesetzliche Rückerstattungsansprüche auf einen
Großteil des Ticketpreises. Doch 65 Prozent der Fluggäste wissen
bisher nichts von diesen Erstattungsansprüchen. Und von den wenigen
Leuten, die ihren Anspruch kennen, fordern gerade einmal 5 Prozent
ihre Rückerstattung auch tatsächlich ein.
Ein Großteil der gesetzlichen Rückerstattungssummen verbleibt also
bei den Fluggesellschaften, die sich auf diesem Wege unrechtmäßig am
Unwissen der Verbraucher bereichern. Die Fluggesellschaften
profitieren nicht nur von Tickets, die Fluggäste nicht genutzt haben
und verkaufen diese weiter. Sie verdienen auch an den nicht
zurückerstatteten Steuern und Gebühren, Gepäckzuschlägen,
Sitzplatzreservierungen, Kerosinzuschlägen und sonstigen
Zusatzleistungen. Für all das erhält der Verbraucher von der
Fluggesellschaft kein Geld zurück, wenn er den Flug nicht antritt.
"Das widerspricht jedoch eindeutig der geltenden Rechtslage", erklärt
Benedikt Quarch, einer der Gründer und Jurist des
Flug-stornierungsportals Geld-für-Flug.de. Ganz besonders hartnäckig
sind dabei die ausländische Billigfluggesellschaften wie Ryanair,
Easyjet und WizzAir. Diese berufen sich regelmäßig auf die angebliche
Anwendung ausländischen Rechts, obwohl sie deutsche Passagiere von
deutschen Abflughäfen transportieren. "Gegen diese Abwehrhaltung der
Billigflieger gehen wir vor. Wir haben bereits mehrere zehntausend
Fälle vor Gericht gebracht. Auf diesem Wege setzen wir geltendes
Recht konsequent um", so Quarch weiter.
Geld-für-Flug setzt sich seit Jahren für die Durchsetzung der
gesetzlichen Ansprüche gegenüber den Airlines ein - auch und gerade
gegenüber den Billigfliegern und verhilft so den Fluggästen auf
Knopfdruck zu ihrem Recht. Das Schöne daran: der Anspruch gilt bis zu
drei Jahre rückwirkend: "Haben Sie noch alte Flüge in Ihrer
Schublade, die Sie nicht genutzt haben, dann können Sie diese noch
heute zu Geld machen", fordert Phillip Eischet, Gründer von
Geld-für-Flug.de, daher.
Pressekontakt:
Geld-für-Flug GmbH, Frau Jasmin Dienstel, Hüttenstraße 3, 40215
Düsseldorf
E-Mail: jasmin.dienstel(at)geld-fuer-flug.de, Tel.: 0611/1678240
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Datum: 02.10.2018 - 09:30 Uhr
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