Betriebe und Lehrlinge müssen Anmeldefristen beachten
Gesellenprüfungen 2018/2019
(PresseBox) - Die Gesellenprüfungen Winter 2018/2019 der Handwerkskammer Karlsruhe finden in den Monaten November bis März statt. Sie beginnen mit dem theoretischen Teil der Prüfung, der gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung Mitte November 2018 durchgeführt wird. Danach erfolgt die Fertigung von Arbeitsaufgaben und der mündliche Prüfungsteil. Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2018 und 31.03.2019 endet, stehen zur Prüfung an.
Die Antragsformulare zur Prüfung wurden den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt. Die Kammer weist darauf hin, dass die Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis spätestens 25.Oktober 2018 bei den Prüfungsausschüssen oder Innungen abzugeben sind.
Fragen zur Prüfung wie z.B. Prüfungstermine, Prüfungsgebühren, Abgabe des Berichtsheftes beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen oder deren Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten sind auf dem Antragsformular vermerkt, sind aber auch auf der Homepage der Kammer unter: http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen abrufbar.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.10.2018 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1655568
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Karlsruhe
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 63 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Betriebe und Lehrlinge müssen Anmeldefristen beachten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Handwerkskammer Karlsruhe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).