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Deutsches Kinderhilfswerk und Kommission für Jugendmedienschutz: Stärkerer Fokus auf soziale Medien bei der Medienkompetenzvermittlung sowie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen

ID: 1654586


(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) plädieren bei der Medienkompetenzvermittlung
und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen nachdrücklich für eine
stärkere Berücksichtigung von sozialen Medien. Aus Sicht der
Organisationen sollte sich diese beispielsweise im Rahmen von
Medienbildung an Schulen oder in der Kinder- und Jugendhilfe sowohl
auf Kinder als Akteure in sozialen Medien als auch auf Kinder als
Adressaten von sozialen Medien beziehen. Das Deutsche Kinderhilfswerk
und die KJM veranstalten dazu heute in Berlin den Fachtag "Zwischen
Spielzeug, Kamera und YouTube - Kinder und Influencing in sozialen
Medien". Dabei wird ein besonderer Fokus auf die
Persönlichkeitsrechte von Kindern im Internet sowie die
Instrumentalisierung von Kindern und unzulässige direkte Kaufappelle
an Kinder in sozialen Medien gelegt.

"Wir müssen uns in Deutschland dringend dem neuen Phänomen der
Kinder-Influencer im Spannungsfeld zwischen digitaler Teilhabe,
kreativer Freizeitbeschäftigung, Arbeit von Minderjährigen und
Persönlichkeitsrechten von Kindern stellen. Die Wahrung der
Persönlichkeitsrechte von Kindern ist durch die Nutzung sozialer
Medien zunehmend bedroht. Jegliche Beteiligung der Kinder an
Influencing-Formaten muss freiwillig und auf der Basis einer
Einwilligung des Kindes geschehen. Gleichzeitig sind hier die
bestehenden rechtlichen Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes
auf neue Medien- und Werbeformate durch die Medienaufsicht
anzuwenden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch bei der
Beschäftigung von Kindern im Rahmen von Social-Media-Kanälen.
Anbieter, Agenturen und Werbetreibende sollten ihrer Verantwortung
zum Kinderschutz mit geeigneten Maßnahmen nachkommen, zum Beispiel
mit Qualitätskriterien für einen kindgerechten und ethisch
einwandfreien Umgang mit Kindern im Kontext Influencing", betont




Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthält klare Regelungen zu
Werbung. Diese gelten natürlich auch für vergleichsweise neue
Werbeformen wie Influencing. Deshalb erfordert diese neue Werbeform
nicht automatisch neue Gesetze: Direkte Kaufappelle an Kinder oder
Jugendliche oder Werbung, die die Unerfahrenheit von Kindern
ausnutzt, sind in Instagram-Stories genauso unzulässig wie im
Werbeblock einer Fernsehsendung. Zugleich müssen alle Akteure ihre
Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den
sozialen Medien wahrnehmen und sich im Zweifel auch über das
gesetzliche Maß hinaus dafür engagieren", sagt Dr. Wolfgang Kreißig,
Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Der Fachtag "Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube - Kinder und
Influencing in sozialen Medien" widmet sich dem Thema sowohl aus
wissenschaftlicher Sicht als auch mit Einblicken in die Praxis.
Erwartet werden rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den
Bereichen Medienpolitik, Jugendmedienschutz und Medienpädagogik. Der
Fachtag wird unterstützt durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend.



Pressekontakt:
Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher des Deutschen Kinderhilfswerkes
Tel.: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Mail: presse(at)dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: (at)DKHW_de

Lisa Keimburg, Referentin Jugendmedienschutz/Öffentlichkeitsarbeit
der KJM
Tel.: 030-2064690-59
Mail: keimburg(at)die-medienanstalten.de
Internet: www.kjm-online.de

Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.09.2018 - 11:30 Uhr
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