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Deutsche Umwelthilfe fordert verpflichtende Hardware-Nachrüstung für alle Euro 5 und 6 Betrugs-Diesel auf Kosten der Hersteller

ID: 1654585


(ots) - Verkehrsminister Scheuer kämpft für ein neues
Sonderkonjunkturprogramm für die Dieselkonzerne und möchte Millionen
von betrogenen Diesel-Haltern weder gegen den Wertverlust noch beim
Fahrverbot helfen - Eine vom Autohalter zu zahlende
Betrugs-Rückabwicklungsgebühr von 600 Euro und weder technisch noch
räumlich logische Begrenzungen bei den Betrugsdieseln zeigen, wer dem
Diesel-Minister bei der Ausarbeitung seines Konzepts die Hand geführt
hat - Erneut abgesagt: Die für die technische Beurteilung der
Dieselnachrüstung zuständige Expertengruppe darf auch nach neun
Monaten Zwangspause morgen nicht zusammentreten und beraten - DUH
fordert: Kanzlerin Merkel muss sich endlich für die wirksame
Hardware-Nachrüstung aller schmutzigen Euro 5 und 6 Diesel-Pkw und
Nutzfahrzeuge auf Kosten der Hersteller entscheiden und diese
gegenüber den Konzernen durchsetzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das von Verkehrsminister
Andreas Scheuer vorgestellte Konzept als völlig ungeeignet und als
verzweifelten Versuch, die Autokonzerne abermals mit einem
Sonderkonjunkturprogramm für erneut schmutzige Diesel-Pkw zu
belohnen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert Kanzlerin
Angela Merkel auf, sich bei ihrer für Montag angekündigten
Entscheidung endlich für die vielen Millionen von den Autokonzernen
betrogenen Diesel-Käufer einzusetzen. Die Hersteller müssen zu einer
wirksamen Hardware-Nachrüstung für alle Betrugs-Diesel der Euronorm 5
und 6 auf deren Kosten verpflichtet werden.

Seit drei Jahren verweigern die von den Autokonzernen
ferngesteuerten CSU-Verkehrsminister Millionen unter dem
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) leidenden Menschen die
"Saubere Luft". Anstatt wie in den USA die über 20 Jahre in Form
eines kriminellen Kartells agierenden Dieselhersteller zur Reparatur




der unwirksamen Katalysatoren zu verpflichten, spielte auch die
Neuauflage der Großen Koalition weiterhin auf Zeit und bescherte den
Herstellern im vergangenen Jahr mit 35 Milliarden Euro (EBIT) den
höchsten Gewinn aller Zeiten.

Erst seitdem die DUH gerichtliche Entscheidungen zu
Diesel-Fahrverboten in Düsseldorf, Stuttgart, München, Aachen und
zuletzt Frankfurt erwirkte und sich immer mehr Bundesländer der
DUH-Forderung von Hardware-Nachrüstungen anschließen, beschäftigt
sich die Regierung zumindest rhetorisch mit diesem Thema. Die bisher
bekannt gewordenen Details aus dem Hause Scheuer sind nicht geeignet,
die Luft in unseren Städten wirksam von giftigen Dieselabgasen zu
befreien - im Gegenteil: Nur einem kleinen Teil der von den
Herstellern betrogenen Diesel-Besitzer sollen "freiwillige
Hilfsangebote" gemacht werden.

Schmutzige Diesel sollen - so Diesel-Minister Scheuer - durch
neuere, ebenfalls schmutzige Dieselneu- oder Gebrauchtfahrzeuge
ausgetauscht werden. Hardware-Nachrüstungen sollen durch eine
Kombination von Auflagen weitestgehend vermieden werden: eine
technisch nicht begründbare Einschränkung auf jeweils ein Modell pro
Hersteller sowie die Beschränkung auf wenige Regionen. Und
schließlich - der absurdeste Vorschlag des Jahres - sollten die
Diesel-Besitzer auch noch eine Betrugs-Rückabwicklungsgebühr an den
jeweiligen Hersteller zahlen.

"Die neuerliche Abwrackprämie für wenige Jahre alte, mit Ausnahme
der Abgasanlage meist neuwertige Diesel-Pkw ist absurd.
Verkehrsminister Scheuer hat seinen Amtseid auf das Wohl der Bürger
und nicht der Konzerne geleistet. Tatsächlich agiert er als der
''offizielle Vertreter der Autokonzerne im Bundeskabinett'' und fordert
immer neue Sonder-Verkaufsprogramme anstatt die Hersteller zu
verpflichten, alle auf der Straße nicht funktionierenden
Katalysatoren auf eigene Kosten zu ersetzen. Und auf den Sachverstand
seiner "Expertengruppe" pfeift er - soeben wurde nach neunmonatiger
Zwangspause erneut die für morgen geplante Sitzung abgesagt",
kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern
und dem zunehmenden Unmut der von Fahrverboten betroffenen
Diesel-Besitzer haben sich nach einer aktuellen Umfrage
zwischenzeitlich 14 von 16 Landesumwelt- und 12 von 16
Landesverkehrsminister für Hardware-Nachrüstungen ausgesprochen.
Dennoch verweigert sich Scheuer der Not von vielen hunderttausend
jedes Jahr am Dieselgift NO2 erkrankenden Menschen sowie den
Besitzern relativ neuer Euro 5 Diesel, die gemäß den
Herstellerangaben darauf vertrauten, ein sauberes und von
Fahrverboten befreites Fahrzeug gekauft zu haben.

"Seit dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasbetrugs hat die
Bundesregierung drei Jahre verstreichen lassen. In dieser Zeit sind
viele tausend Menschen vorzeitig an NO2 verstorben, hunderttausende
erkrankt und mehrere Millionen Besitzer von Euro 5 Diesel erleiden
deutliche Wertverluste", kritisiert Resch.

Die Zeit der Kumpanei der Bundesregierung mit den Autoherstellern
muss nun endlich beendet werden. Die gestrige Entscheidung der
Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen strengere CO2-Vorgaben für die
Automobilindustrie bis 2030 - gegen den Willen von zwei Drittel der
EU-Mitgliedsländer - zeigt, dass die Fernsteuerung dieser
Autokanzlerin unvermindert weitergeht. Die DUH ist daher
ausgesprochen skeptisch, ob Merkel erstens willens und zweitens in
der Lage ist, sich gegen die Dieselkonzerne durchzusetzen.

Die DUH warnt vor dem Kauf von neuen Euro 6 Diesel-Pkw. Messungen
des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der DUH an mehr als 80
Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 sowie das vom Umweltbundesamt
herausgegebene Handbuch für Emissionsfaktoren zeigen, dass auch Euro
6 Diesel den geltenden Stickoxid (NOx)- Grenzwert auf der Straße um
ein Vielfaches überschreiten. Bei den Messungen des EKI lagen die
Emissionen im Schnitt bei 444 mg NOx/km. Das entspricht einer
5,5-fachen Überschreitung des geltenden NOx-Grenzwerts von 80 mg
NOx/km. Nur 8,4 Prozent der im EKI untersuchten Euro 6 Diesel-Pkw
hielten den Stickoxid-Grenzwert ein. Das vom Umweltbundesamt
herausgegebene Handbuch für Emissionsfaktoren gibt einen noch höheren
Durchschnittswert für Euro 6 Diesel Pkw an. Demnach emittieren die
Fahrzeuge im Schnitt 509 mg NOx/km. Ohne verpflichtende
Hardware-Nachrüstungen und unabhängige Kontrollen ist eine
verlässliche und effektive Minderung der Schadstoffemissionen nicht
möglich. Auch die allerneuesten Euro 6d Diesel-Pkw sind nicht zu
empfehlen. Die hierfür geltenden Zulassungsbedingungen erlauben eine
Überschreitung des NOx-Grenzwerts auf der Straße um 110 Prozent auf
168 mg NOx/km. Aktuelle Tests des europäischen Dachverbands Transport
& Environment (T&E) zeigen bei einem Euro 6d temp Diesel-Pkw bei
geringfügig veränderter Prüfsituation sogar im Mittel über 1.000 mg
NOx/km.

Mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag, nur wenige Euro 5 Diesel
nachzurüsten, erweist die Regierung zudem Verbrauchern, die im guten
Glauben einen Euro 6 Diesel kaufen, einen Bärendienst. "Denn auch
Euro 6 Diesel sind auf der Straße wahre Giftgasschleudern und werden
früher oder später mit Fahrverboten belegt werden. Den Kauf von Euro
6 Diesel können wir solange nicht empfehlen, bis diese Fahrzeuge auf
der Straße so sauber sind wie im Prüflabor", so Resch.

Die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen werden
Diesel-Fahrverbote für die "Saubere Luft" in immer mehr Städten nicht
verhindern.

"Freiwillige Hardware-Nachrüstungen werden Autohalter nur dann
durchführen, wenn ein Fahrverbot in der Stadt, in der sie ihr Auto
regelmäßig bewegen, kommt. Andernfalls gibt es keinen Grund für einen
Autohalter, sich an der Nachrüstung zu beteiligen. Wer sein Fahrzeug
nachgerüstet hat, kann jedoch auf eine Ausnahme vom Fahrverbot
hoffen, dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen
Dieselfahrverbotsurteilen vom 27. Februar 2018 entschieden. Das
Fahrverbot als solches wird daher durch eine freiwillige
Nachrüstaktion nicht verhindert, im Gegenteil, das Fahrverbot ist
zwingend notwendig, damit die freiwillige Nachrüstung überhaupt
wirksam ist. Anders wäre es bei einer für die Hersteller
verbindlichen Nachrüstung, wie sie etwa durch Nebenbestimmungen zur
Typgenehmigung verfügt werden könnte. In diesem Fall könnte man, je
nach Ausgestaltung der Nebenbestimmung und Höhe der
Grenzwertüberschreitungen in einigen Städten wohlmöglich auf
Fahrverbote verzichten", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in
fast allen Luftreinhalteklagen vertritt.

Für die möglichst rasche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte
wird sich die DUH auf dem Rechtsweg in den demnächst insgesamt 34
beklagten Städten weiter einsetzen.

Links:

Übersicht Länderumfrage Hardware-Nachrüstungen:
http://l.duh.de/180927

Bericht T&E "Cars with engine - can they ever be clean?"
http://l.duh.de/180927



Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger - Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280 oder 0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.09.2018 - 11:30 Uhr
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