Versicherungstipp: Handy am Steuer - so kommen Autofahrer sicher ans Ziel (FOTO)
(ots) -
Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt
telefonieren 12 Prozent der unter 30-Jährigen während der Autofahrt
häufig mit dem Handy ohne Freisprechanlage.
- 21 Prozent der jungen Autofahrer geben sogar an, häufig während
der Fahrt Nachrichten auf dem Handy zu lesen oder zu schreiben.
- Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt,
erklärt, mit welchen Bußgeldern Autofahrer bei Verstößen rechnen
müssen und gibt Tipps für die sichere Fahrt.
Nur noch schnell eine Nachricht eintippen oder einen Anruf
entgegennehmen: Viele Autofahrer können selbst am Steuer nicht auf
ihr Handy verzichten. Wie eine repräsentative forsa-Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in
Deutschland, belegt, telefoniert ein Drittel aller Autofahrer (33
Prozent) ohne Freisprechanlage zumindest hin und wieder hinter dem
Steuer, 35 Prozent lesen und schreiben zumindest hin und wieder
Nachrichten auf dem Handy. "Wer sich durch Smartphone, Tablet und Co.
bei der Fahrt ablenken lässt, handelt grob fahrlässig und setzt die
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aufs Spiel", warnt Frank Bärnhof.
Der CosmosDirekt-Kfz-Versicherungsexperte und Jurist erklärt, was
Autofahrer zum Thema Bußgeld und Versicherungsschutz wissen sollten.
TELEFONIEREN AM STEUER: AUCH BEIM AMPEL-STOPP VERBOTEN
Technik macht das Leben leichter, kann aber bekanntlich auch
Risiken mit sich bringen. Während der Autofahrt wird das
Navigationsgerät bedient oder schnell online Bescheid gesagt, dass es
wegen eines Staus später wird? Gerade die jüngeren Autofahrer nutzen
laut forsa-Umfrage das Handy häufiger am Steuer. 12 Prozent der unter
30-Jährigen nutzen das Handy ohne Freisprechanlage und weitere 21
Prozent der jungen Autofahrer geben sogar an, häufig während der
Fahrt Nachrichten auf dem Handy zu lesen oder zu schreiben.
Ablenkungen wie diese erhöhen jedoch das Risiko, einen Unfall zu
verursachen. Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO § 23)
regelt das Handy-Verbot daher seit Ende 2017 umfassender: Smartphone,
Tablet und Co. dürfen am Steuer nur genutzt werden, wenn sie der
Fahrer weder hochnehmen noch halten muss. Wer keine Sprachsteuerung
oder Vorlesefunktion nutzt, darf kurz während der Fahrt auf das Gerät
schauen. (2) Aber: "Nehmen Autofahrer im Straßenverkehr ihre Hände
vom Lenkrad, um beispielsweise das Handy zu bedienen, machen sie sich
strafbar", sagt Frank Bärnhof. "Telefonieren ohne Freisprechanlage
ist nur erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor vollständig
ausgestellt wurde. Das Abschalten bei einer Start-Stopp-Automatik
genügt hierbei nicht."
HÖHERE BUßGELDER FÜR SMARTPHONE-NUTZER
Autofahrer, die sich nicht an die neuen Regelungen halten und zum
Beispiel mit dem Smartphone am Ohr von der Polizei gestoppt werden,
müssen seit 2017 auch mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Frank
Bärnhof: "Bei Handynutzung am Steuer droht ein Bußgeld in Höhe von
100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Werden dabei andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet, kostet es 150 Euro und zwei Punkte.
Zusätzlich wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt." Bei einer
Sachbeschädigung muss der Unfallfahrer 200 Euro Strafe zahlen und
erhält zudem zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot.
(3) Für Autofahrer heißt dies jedoch nicht, dass Handy und Co. aus
dem Wagen verbannt werden müssen. Moderne Technologien wie
Head-up-Displays oder Sprachsteuerung sorgen dafür, dass
elektronische Geräte auch während der Fahrt sicher benutzt werden
können.
DIGITAL UND MOBIL: SICHERHEIT GEHT VOR!
Doch was passiert, wenn es durch den unüberlegten
Smartphone-Gebrauch tatsächlich zum Unfall kommt? Frank
Bärnhof erklärt die Situation aus Perspektive des Versicherers: "Wer
durchs Handy am Steuer abgelenkt ist, riskiert bei einem verursachten
Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz ganz oder teilweise, je nach
Leistungen seiner Police." Um die eigene und die Sicherheit anderer
Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollte man generell am Steuer
nicht zum Handy greifen.
(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden 1.506 Autofahrer ab 18 Jahren in der
Bundesrepublik Deutschland befragt.
(2) Straßenverkehrsordnung §23: http://ots.de/O65mEE
(3) Bußgeldkatalog 2018: www.bussgeldkatalog.org/handy/
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-handy-am-steuer-2018
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden
Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen/
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Telefon: 0681 966-7560
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Stefan Göbel
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Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de(at)generali.com
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Datum: 27.09.2018 - 10:18 Uhr
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