Versicherungstipp: Versicherungsschutz für angehende Akademiker - die wichtigsten Policen für Studenten
(ots) -
- Eine private Haftpflichtversicherung benötigt jeder Student.
Sollte keine Mitversicherung bei den Eltern bestehen, gibt es
die eigene Police schon für wenig Geld.
- Tipps zu den wichtigsten Studenten-Policen gibt
Versicherungsexperte Bernd Kaiser von CosmosDirekt.
Sportstudium oder Sozialwissenschaft, WG oder Wohnheim, Auto oder
öffentliche Verkehrsmittel? Mit dem Erwachsenwerden und auch beim
Beginn eines Studiums stellen sich viele große Fragen. Dass sie
selbst die Antwort darauf geben, finden viele Deutsche gut. Das zeigt
eine repräsentative forsa-Studie (1) im Auftrag von CosmosDirekt, dem
Direktversicherer der Generali in Deutschland. Ihr zufolge ist für
die große Mehrheit der Deutschen (84 Prozent) das Schönste am
Erwachsensein, endlich eigene Entscheidungen treffen zu können. Da
mit großer Freiheit auch große Verantwortung einhergeht, ist eine
angemessene Vorsorge unerlässlich. Mit welchen Policen sich
Studien-Starter absichern sollten, erklärt Bernd Kaiser,
Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Keine Frage: Die private Haftpflichtversicherung sollte
selbstverständlich sein
Die private Haftpflichtversicherung zählt zur Grundausstattung bei
den Policen. Denn wer einem anderem schuldhaft einen Schaden zufügt,
ist gesetzlich zu Ersatzleistungen verpflichtet - unbegrenzt und ein
Leben lang. Grundsätzlich begleicht die Haftpflichtversicherung
berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Bis zum
Abschluss des Erststudiums oder einer ersten Ausbildung können junge
Menschen üblicherweise die Police der Eltern mitnutzen. Bernd Kaiser
rät jedoch, sich zu informieren: "Einige Versicherer haben
Altershöchstgrenzen festgelegt, sodass der Familienschutz unter
Umständen nicht über den gesamten Ausbildungs- oder Studienzeitraum
greift." In der Regel gilt der Schutz bis zum Abschluss des
Erststudiums (auch Bachelor und unmittelbar angeschlossener
Masterstudiengang) beziehungsweise maximal bis zur Vollendung des 30.
Lebensjahres. Der Experte: "Eine zweite Bedingung für einen
Versicherungsschutz durch die Familien-Haftpflichtversicherung ist,
dass die Studenten unverheiratet sind. Sobald ein angehender
Akademiker eine eigene Familie gründet - entweder durch Heirat oder
eine eingetragene Lebenspartnerschaft - erlischt der Schutz durch die
Familien-Haftpflicht. Diese Studenten benötigen dann eine eigene
Police, auch wenn sie sich noch im Erststudium befinden."
Hausratversicherung: Wann macht es Sinn, seine Habseligkeiten
abzusichern?
Von der Waschmaschine bis zur Stereoanlage: Der Hausrat vergrößert
sich meist mit dem Einzug in eine eigene Wohnung. Eine
Hausratversicherung deckt Raub, Einbruchdiebstahl und damit
verbundenem Vandalismus von Mobiliar, Gebrauchs- und Wertgegenständen
in der Wohnung ab. Das kann je nach Police auch gelten, wenn diese
außer Haus im Einsatz sind, etwa bei Fahrrädern. Daneben sind auch
Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden
abgedeckt. Die Versicherung benötigt aber nicht jeder
Studien-Starter:
Unter elterlichen Fittichen: Geschützte Nesthocker Wer auch
während des Studiums zu Hause wohnt, profitiert - wenn vorhanden -
von der Hausratpolice der Eltern. Während eines vorübergehenden
Auszugs, etwa für Praktika oder Reisen, greift grundsätzlich für
maximal drei Monate die Außenversicherung - ein praktischer
Vertragsbestandteil der Hausratversicherung.
Auf eigenen Beinen: Nestflüchter müssen sich selbst versichern
Studierende, die die elterliche Wohnung endgültig verlassen,
verlieren in der Regel auch deren Versicherungsschutz. Falls
Studenten besonders teure Unterhaltungselektronik besitzen und sich
in der Wohnung viele Haushaltsgeräte befinden, dann ist eine
Hausratversicherung auch für Studenten mit geringen Einkommen
empfehlenswert. Wer nur wenig Sachvermögen besitzt und beispielsweise
möbliert in einem Studentenwohnheim wohnt, kann abwägen, ob sich eine
Versicherung lohnt.
Nestbauer: Paare profitieren vom Zusammenziehen
Sollte ein Paar zusammenziehen und ein Partner bereits eine
Hausratversicherung besitzen, kann diese vom anderen mitgenutzt
werden. In dem Fall gilt es, den Gesamtwert zu überprüfen und die
Versicherungssumme bei Bedarf anzupassen. "Besitzen bereits beide
Partner eine Hausratpolice, kann eine davon per Sonderkündigungsrecht
beendet werden", so Bernd Kaiser.
Geteiltes Nest: Für WGs sind Sonderbedingungen möglich
Neben der Einzelvertragslösung für jeden Bewohner bieten einige
Versicherer Hausratversicherungen für komplette Wohngemeinschaften
an. Diese versichern die Gegenstände aller Mieter, teils gegen
Aufpreis. Auch einige herkömmliche Hausratversicherungen schützen
alle Bewohner einer WG, sofern sie im Mietvertrag stehen. Hier reicht
es, wenn nur ein Mieter Versicherungsnehmer ist. Untermieter müssen
in jedem Fall selbst vorsorgen.
(1) Repräsentative Gesellschaftsstudie 2017 "Jetzt aber ich.
Erwachsenwerden in Deutschland" des Meinungsforschungsinstituts forsa
im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juli 2017 wurden in Deutschland 2.006
Bundesbürger ab 18 Jahren befragt.
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Datum: 25.09.2018 - 10:09 Uhr
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