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Sehen und gesehen werden: Autobeleuchtung regelmäßig kontrollieren / Kostenloser Licht-Test im Oktober an allen Servicestationen von TÜV Rheinland: Bei schlechter Sicht Abblendlicht einschalten

ID: 1653361


(ots) -
"Sehen und gesehen werden" muss in der dunklen Jahreszeit die
Maxime für alle Verkehrsteilnehmer lauten. Daher bietet TÜV Rheinland
alljährlich im Oktober den kostenlosen Licht-Test an allen über 130
Standorten in ganz Deutschland. Dabei kontrollieren die Experten die
vollständige Beleuchtungsanlage des Kraftfahrzeugs auf die Funktion
und zudem auch die Scheinwerfer beispielsweise auf die korrekte
Einstellung. Zur Beleuchtungsanlage zählen Abblend- und Fernlicht,
Nebel- und Tagfahrlicht, Begrenzungs- und Parkleuchten, Brems- und
Rücklichter, Warnblinkanlage, Blinker und die Nebelschlussleuchten.

Wechsel von Xenon- und LED-Licht der Werkstatt überlassen

Was Autofahrer leicht selbst tun können, erklärt TÜV
Rheinland-Fachmann Thorsten Rechtien: "Überprüft werden sollten alle
Leuchten und Scheinwerfer. Am einfachsten ist es jedoch, wenn eine
zweite Person bei der Kontrolle helfen kann." Alternativ heißt es:
Beleuchtung einschalten und um das Fahrzeug herumgehen. Für die
Bremsleuchten, die eine dauerhafte Betätigung des Bremspedals
erfordern, kann die Reflexion vor einer hellen Wand oder zum Beispiel
in der Tiefgarage hilfreich sein.

"Den Wechsel von Xenonbrennern sollte man wegen der
Hochvolttechnik besser der Fachwerkstatt überlassen", so Rechtien.
Gleiches gilt für den Austausch von LED-Leuchtmitteln.

Nebelschlussleuchte nur bei sehr dichtem Nebel einschalten

Der kostenlose Licht-Test im Oktober hat bei TÜV Rheinland eine
lange Tradition, da eine funktionierende Beleuchtungsanlage in Herbst
und Winter besonders wichtig für die Verkehrssicherheit ist. Auch
Tagsüber, bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, starken
Schneefall oder Regen, sollten Autofahrer rechtzeitig das
Abblendlicht einschalten. Hier gilt der Grundsatz: besser früher als




zu spät. "Zwar besitzen heute viele moderne Autos eine
Lichtautomatik, die in der Dämmerung die Beleuchtung von selbst
einschaltet, bei Nebel oder diffusem Licht reagieren die Sensoren
jedoch häufig zu spät", so Rechtien.

Übrigens: Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfen in der
Fahrzeugfront, die Autofahrer zusätzlich zum Abblendlicht bei
unzureichender Sicht aktivieren dürfen, ist der Einsatz der
Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50
Metern erlaubt. Besonders bei Nässe und Dunkelheit blenden die
Schlussleuchten den nachfolgenden Verkehr ansonsten extrem. Zur
Orientierung: Die Entfernung von 50 Metern entspricht auf der
Autobahn dem Abstand zwischen zwei Begrenzungspfosten. Gleichzeitig
sollte bei einer so schlechten Sicht die Höchstgeschwindigkeit von
Tempo 50 nicht überschritten werden.

Download unter www.tuv.com/presse auf den Presseseiten von TÜV
Rheinland: Fertig bearbeitete O-Töne, Beitrag mit Originalton sowie
weitere Fotos. Zur Verwendung für redaktionelle Zwecke und
weitergehende Berichterstattung kostenfrei.



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Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
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Datum: 25.09.2018 - 10:00 Uhr
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