Innungskrankenkassen fordern Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
(ots) - Im Vorfeld der heutigen öffentlichen Anhörung des
FDP-Antrags "Bürokratieentlastung für Unternehmen schaffen -
Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge verschieben"
sprechen sich die Innungskrankenkassen für die Verschiebung der
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aus. Sie sehen in der
Rückkehr zur Regelung von vor 2006 einen Beitrag zu einem
transparenteren, praktikableren und verständlicheren System, das
zugleich weniger fehleranfällig ist und die Liquidität von
Unternehmen dauerhaft erhöht.
"Seit 2006 ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf
den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorverlegt",
erläutert Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., den
Status quo. Ziel der vorgezogenen Beitragszahlung sei es damals
gewesen, Geld in die klammen Sozialkassen zu spülen. "Heutzutage ist
aber die Situation aufgrund der aktuell recht guten Liquiditätslage
der Sozialversicherungen und des bestehenden Negativzinses anders zu
beurteilen."
Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., lenkt
den Blick auf die Belastung der Unternehmen durch die jetzige
Vorfälligkeit: "Das Problem dabei ist, dass die
Sozialversicherungsbeiträge aktuell zu einem Zeitpunkt berechnet und
bezahlt werden, an dem die Höhe der tatsächlichen Lohnkosten oft noch
gar nicht feststeht." Dadurch komme es zu Doppelabrechnungen sowie
unnötigen Bürokratiekosten. "Modellberechnungen zufolge könnte die
Wirtschaft hierdurch Einsparungen von monatlich rund sieben Millionen
Euro realisieren, würde man zur Regelung von vor 2006 zurückkehren",
so Wollseifer. "Angesichts der Belastungen durch die geplante
Wiedereinführung der Parität würde man den Unternehmen an dieser
Stelle ein Stück entgegenkommen."
Der Umstellungsaufwand bleibe bei einer Rückkehr zum
Fälligkeitstermin im Folgemonat überschaubar, gleichwohl sei ein
Liquiditätsausfall von rund 30 Milliarden Euro im Umstellungsjahr bei
den Sozialversicherungsträgern einzukalkulieren, erklären die
Vorstandsvorsitzenden. Doch sei dies letztlich nur eine
Rückabwicklung der von den Unternehmen im Umstellungsjahr 2006
doppelt gezahlten Beiträge.
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen
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Datum: 24.09.2018 - 08:47 Uhr
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