ADAC: Neuer Compliance-Verstoß? (FOTO)
(ots) -
Wieder wird ein Compliance-Fall im ADAC sichtbar. Aktueller
Hintergrund war die Ausschreibung der Stelle als ADAC-Vertragsanwalt.
Ein ADAC-Vertragsanwalt wird vom ADAC benannt, wenn ADAC-Mitglieder
um anwaltlichem Beistand bitten. Die Vergabepraxis dieser begehrten
Posten des ADAC ist fragwürdig. Die Frage stellt sich, ob der ADAC
Compliance nicht verstanden hat, oder es gar nicht ernst meint.
Bereits im Jahr 2014 hatte der ADAC mit gefälschten Zahlen das
Vertrauen seiner Mitglieder missbraucht. Trotz aller
Umstrukturierungsbemühungen im Club verhält sich der ADAC noch immer
wie ein kleiner Sportverein, wenn es um Compliance geht. Der Club
engagiert sich derzeit als Verbraucherschutzorganisation und bittet
zum Beispiel um Mandate im Dieselskandal für ADAC-Vertragsanwälte.
Doch, wer wird ADAC-Vertragsanwalt? Wer bestimmt das im ADAC und ist
der Prozess der Entscheidungsfindung transparent? Nein, sagt der
Compliance-Experte Prof. Dr. Peter Fissenewert von der
internationalen Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm in Berlin. "Die
Vergabepraxis scheint willkürlich. Genau das ist ein Einfallstor für
Compliance-Vergehen. Der ADAC muss sich hier dringend
professionalisieren und seine Aufgaben als Unternehmen wahrnehmen."
Faktisch besteht der ADAC aus einer besonderen Drei-Säulen-Struktur:
Aus Verein, einer europäischen Aktiengesellschaft und einer Stiftung.
Was bedeutet der Compliance-Verstoß im Fall der ADAC-Anwälte nun
für die Verbraucher? "Jedes ADAC-Mitglied, das den
Anwaltsempfehlungen des ADAC folgt, ist potentiell geschädigt. Denn
diese Mitglieder bekommen im Zweifel nicht den Anwalt zugewiesen, der
für ihre Probleme optimal aufgestellt ist", so Fissenewert weiter.
Die Bild am Sonntag hatte bereits am 16. September 2018 erstmals über
die "Anwalt-Affäre beim ADAC" berichtet. Hintergrund des Berichts war
die Tatsache, dass eine lukrative Stelle zum ADAC-Vertragsanwalt
ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibung wurde durch den
ADAC-Clubsyndikus vorgenommen. Ihm wurden sämtliche Bewerbungen
vorgelegt. Am Ende wurde er selbst ausgewählt. Auf Anfrage der
Bildzeitung sagte eine ADAC-Sprecherin, dass der Clubsyndikus zu
keinem Zeitpunkt in den Entscheidungsprozess involviert war. Fakt sei
aber: Laut einer internen E-Mail war der Mann sehr wohl am Verfahren
beteiligt. Auf Nachfrage wollte der ADAC nun keine weiteren Details
mehr nennen und schwieg.
Dieses Vorgehen ist fragwürdig, nicht nur unter
Compliance-Gesichtspunkten. Einer der wesentlichen Compliance-Aspekte
ist es, möglichst transparent zu sein und einem bösen Anschein
offensiv entgegenzutreten. Nun mag man auch in Compliance-Kreisen
anmerken, dass der Ausschreibende sich selbst bewerben darf. "Dann
aber muss das Verfahren besonders transparent sein. Der
Ausschreibende darf eben nicht in den Entscheidungsprozess involviert
sein und seine Auswahl muss jedem Drittvergleich standhalten," so
Compliance-Spezialist Fissenewert. Die internationale
Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm ist an sieben Standorten in
Deutschland vertreten. Die Spezialisten befassen sich mit allen
Facetten des Wirtschaftsrechts. Compliance ist ein Schwerpunkt-Thema
der Kanzlei.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Peter Fissenewert
Rechtsanwalt / Partner
Professor für Wirtschaftsrecht
Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
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Datum: 21.09.2018 - 09:41 Uhr
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