BERLINER MORGENPOST: Urteil mit Signalwirkung - Kommentar von Michael Mielke zur hohen Haftstrafe für einen skrupellosen Autofahrer in Berlin
(ots) - 13 Jahre Gefängnis für einen Autofahrer, der
betrunken und mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und dabei zwei
Menschen verletzte. Auch wenn es, wie es Richter und Staatsanwalt
beschrieben, eine "Horrorfahrt" war - in dieser Strafhöhe ist es
dennoch ein nicht ganz übliches Urteil.
Und es ist sicher auch kein Zufall, dass es genau von jenem
Schwurgericht gefällt wurde, das die beiden Todesraser vom
Kurfürstendamm für viele überraschend zu lebenslangen
Freiheitsstrafen verurteilte.
Übereinstimmend in den Verfahren ist, dass es sich in beiden
Fällen um skrupellose Verkehrsteilnehmer handelte, denen es
offenkundig gleichgültig war, ob andere Opfer ihrer Raserei werden.
Eine weitere Übereinstimmung: In beiden Verfahren geht es vorrangig
um die Frage, ob die Angeklagten einen bedingten Tötungsvorsatz
hatten.
Gleichzeitig sind diese Verfahren aber auch sehr unterschiedlich.
Bei den Todesrasern vom Kurfürstendamm handelte es sich um ein
illegales Autorennen, das am Ende einen anderen Verkehrsteilnehmer
das Leben kostete. Ab November wird dieser Fall noch einmal
verhandelt, nachdem das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben
worden ist. Die Angeklagten sollten jedoch nicht zu sehr darauf
hoffen, dass sie im nächsten Prozess nur wegen fahrlässiger Tötung
verurteilt werden.
Beim aktuellen Prozess war der Täter ein Krimineller, der sich auf
keinen Fall von der Polizei fassen lassen wollte. Bei ihm scheint
sicher, dass er auf seiner wahnsinnigen Flucht auch den Tod anderer
in Kauf nahm. Das Schwurgericht hat konsequent reagiert; hat "ein
deutliches Signal" gesetzt, wie es von Angehörigen der Opfer nach der
Urteilsverkündung unisono hieß.
Es ist nicht hinnehmbar, wenn Autofahrer durch die Stadt rasen und
dabei das Leben und die Gesundheit anderer grob gefährden. Und
angesichts der katastrophalen Folgen für die Opfer sind 13 Jahre auch
nicht zu viel.
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Datum: 20.09.2018 - 19:25 Uhr
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