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P&R Forderungsanmeldung: Die vorgedruckten Anmeldungen enthalten falsche Begründungen und sind deshalb ohne Wert.

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Um am Insolvenzverfahren und damit an der Verteilung der Masse teilzunehmen, müssen richtige und korrekte Anmeldungen vorliegen. Anleger, die bereits den Vordruck zurückgeschickt haben, sollten schnell eine richtige und unbestreitbare Forderung anmelden. Wenn Sie also das Formular unterzeichnet und abgeschickt haben, nehmen Sie unbedingt jetzt Kontakt mit der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei auf.


(IINews) - Für mehrere zentrale Firmen des größten deutschen Anbieters von Investments in Schiffscontainer, der P&R-Gruppe aus Grünwald bei München, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Mit der Festnahme des Gründers von P&R dürfte sich der Verdacht auf ein kriminelles Schneeballsystem weiter erhärten. Aufgrund der vertraglichen Konstruktion haben die geschädigten, vermeintlichen Container-Käufer gute Chancen den Vertrieb der Container in Anspruch zu nehmen.

Als P&R-Anleger sollten Sie bis zum 14. 9. 2018 Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Das geht aber auch nach dem Termin. P&R-Anleger hatten vom Insolvenzverwalter vorgefertigte Anspruchsanmeldungen erhalten, die nur noch unterschrieben werden sollten. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten Ihnen dringend davon abgeraten, sich auf die Forderungsanmeldung zu verlassen.

Die vorgedruckten Anmeldungen enthalten falsche Begründungen für die anzumeldenden Forderungen und sind deshalb ohne Wert.

Um am Insolvenzverfahren und damit an der Verteilung der Masse teilzunehmen, müssen richtige und korrekte Anmeldungen vorliegen. Anleger, die bereits den Vordruck zurückgeschickt haben, sollten schnell eine richtige und unbestreitbare Forderung anmelden. Wenn Sie also das Formular unterzeichnet und abgeschickt haben, nehmen Sie unbedingt jetzt Kontakt mit der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei auf.

Die Insolvenzverwalter haben P&R-Anlegern außerdem empfohlen, nicht selbst aktiv zu werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen, das wäre ein großer Fehler! Sie haben von Anfang an gesagt, Anleger haben kein Eigentum an den Containern erworben. Deshalb Achtung: Die Insolvenzverwalter verschreiben nur "Beruhigungspillen".

Als Anleger sollten Sie jetzt nicht mehr zögern, sondern den Vertrieb "unter Feuer" nehmen.

Wenn Sie auf ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach Prüfung durch die Rechtsanwälte nicht! Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften Containern haben Sie kein Eigentum erworben.





Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

•Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!


•Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Schutz vor der Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum 31. Dezember 2018.
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 20.09.2018 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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