Kinderschutzbund fordert zum Weltkindertag: Schulkosten senken - Bildungsgerechtigkeit herstellen!
(ots) - Zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September
fordert der Kinderschutzbund (DKSB) die Politik auf, angesichts der
erschreckenden Kinderarmut entschlossen gegen die nicht mehr tragbare
finanzielle Belastung vieler Familien durch Schulkosten vorzugehen.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind zu niedrig
bemessen, willkürlich festgelegt und erreichen Millionen Kinder
nicht, kritisiert der Verband.
"Bildung ist ein Kinderrecht, so steht es auch in der
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Doch das Bildungs- und
Teilhabepaket der Bundesregierung versagt vollständig, wenn es darum
geht, allen Kindern den gleichen Zugang zu guter Schulbildung zu
ermöglichen", stellt Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen
Kinderschutzbundes, fest.
Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes
profitieren weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter
15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten "soziokulturellen
Teilhabeleistungen". Diese sehen eine monatliche Förderung von zehn
Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen
oder Musikunterreicht vor.
"Wenn man die verdeckte Kinderarmut mit berücksichtigt, erreichen
die Leistungen nur etwa 10 Prozent der materiell berechtigten Kinder.
Obwohl diese Kinder unterhalb ihres Existenzminimums leben, haben sie
formell keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie
fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, nur weil ein Antrag
fehlt", kritisiert Heinz Hilgers. "Das ist für uns nicht weiter
hinnehmbar. Die Bundesregierung muss angesichts von mehr als 4,4,
Millionen Kindern in Armut, wie wir kürzlich errechnet haben, endlich
handeln."
Zum diesjährigen Weltkindertag setzt sich der Deutsche
Kinderschutzbund landesweit mit Aktionen und Veranstaltungen für mehr
Bildungsgerechtigkeit und eine tatsächliche Lernmittelfreiheit in
allen Bundesländern ein.
Das Recht auf Bildung und Teilhabe hat das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung
2010 bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein
physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese
müssten "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren
realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage
verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen
werden", so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Betrag
von 100 Euro wurde dagegen 2011 willkürlich festgelegt, wie das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2014 feststellt. Zudem ist
der Schulbedarf in den vergangenen 10 Jahren nicht angehoben worden.
Eine derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutierte Erhöhung von
100 auf 120 Euro im Jahr für den Schulbedarf lehnt der
Kinderschutzbund als deutlich zu gering ab.
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Franziska Fischer
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Datum: 20.09.2018 - 09:22 Uhr
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