Professionelles Vertragsmanagement im Maschinen- und Anlagenbau minimiert Haftungsrisiko
Für die Risikoverteilung unter den Vertragspartnern beim Bau und Verkauf schlüsselfertiger Anlagen sowie einzelner Komponenten ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung unerlässlich
(IINews) - Auch im Jahr zwei der weltweiten Wirtschaftskrise gehört Deutschland weiterhin zu den Global Playern im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. Die Nachfrage nach deutschen Anlagen ist hoch, die Exportquote des Maschinenbaus seit Jahren das Zugpferd der deutschen Industrie. Vor allem im Großanlagenbau ist die Reputation deutscher Hersteller im Ausland seit Jahren richtungsweisend und die Verkaufszahlen auf weltweitem Top-Niveau. Jedoch steckt jeder internationale Vertragsabschluss für deutsche Anlagen- und Maschinenbauer voller potentieller Haftungsrisiken. Ein professionelles und bis ins kleinste Detail prüfendes, rechtliches Vertragsmanagement ist daher unerlässlich.
Wer glaubt, der Verkauf einer Maschine oder Anlage sei mit einem normalen Kaufvertrag erledigt, hat die Rechnung ohne Blick auf mögliche Vertragsstrafen gemacht. Denn aufgrund einer Vielzahl von enthaltenen werk- und dienstvertraglichen Elementen, die entsprechend die Lieferung und Erbringung vertragsseitig genannter Leistungen einfordern, wird so ein Vertrag schnell zu einem gemischt-typischen Vertrag, der eine komplexe Vorabprojektierung verlangt. In diesem Prozess sollten alle Projektbeteiligten, also auch Lieferanten, zum Beispiel im Rahmen eines Konsortiums eingebunden werden, um Zielvorgaben zu definieren, abzustimmen und bei Nichteinhaltung mit notwendigen Konsequenzen zu verfolgen. Speziell vertraglich aufgeführte Planungsfristen gedeihen immer wieder zum Stein des Anstoßes und sollten durch Verlängerungsoptionen und Verzichtsklauseln gestützt werden. Im Falle verzögerter Lieferung oder Leistung kann ein Geschäft so von vornherein den vertraglich vereinbarten Kurs halten und mit außergerichtlicher Streitbeilegung zwischen den Vertragspartnern weiter laufen.
Weiterhin von immenser Bedeutung für die Gestaltung risikominimierter Anlagenverträge sind Garantieklauseln. Neben den allgemeinen, auch „Force majeure“ oder „Hardship-Klauseln“ genannten Garantieeinschränkungen, sind besonders die anlagenspezifischen Garantieklauseln zu berücksichtigen. Sie enthalten die konkreten Zusicherungen des Verkäufers/Lieferanten in Bezug auf die Eigenschaften, Spezifikationen und den Leistungsumfang der Anlagen bzw. Komponenten. Dabei werden konkrete technische Spezifikationen üblicherweise durch nachgeordnete Vertragsbedingungen oder durch Gesetze, Industrienormen aber auch unter Bezugnahme auf Herstellerangaben festgelegt. Dies erfordert in der Konsequenz die Bereitstellung sorgfältig erarbeiteter Dokumentationen, um das Haftungsrisiko sowie Gewährleistungsansprüche von Beginn an so gering wie möglich zu halten.
Die Komplexität des Risikomanagements im Zuge der Vertragsgestaltung im Anlagen- und Maschinenbau beschreibt Dr. Frank Schmitz, Partner der Hamburger Kanzlei Coeler Legal, wie folgt:
„Die Vertragsgestaltung bedarf der konzentrierten Einbeziehung aller Beteiligten, um Haftungsrisiken und Vertragsstrafen und damit die Gefährdung von Turnkey Projects von vornherein auszuschließen bzw. zu minimieren. Aufgrund langjähriger Unterstützung von internationalen Projekten im Anlagen- und Maschinenbausektor kann ich jedem Unternehmer nur zu einer soliden und rechtssicheren Anlagenvertragsgestaltung raten. Denn letztlich garantiert ein streitfreier Bauablauf nicht nur geschonte Nerven, sondern auch den erwünschten wirtschaftlichen Projekterfolg.“
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Datum: 23.02.2010 - 13:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Frank Schmitz
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Kategorie:
Maschinenbau
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