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Dashcamsüberzeugen im Test nicht / ADAC und c''t testen neun Kameras im Crash (FOTO)

ID: 1649647


(ots) -
Während des Autofahrens mit einer Dashcam zu filmen, kann bei
einem Unfall Beweismaterial liefern - ist aus datenschutzrechtlicher
Sicht jedoch nicht unumstritten. Hier kommt es auf darauf an, dass
die Kamera nicht dauerhaft, sondern nur anlassbezogen aufzeichnet.
Der ADAC hat gemeinsam mit der Zeitschrift c''t neun Dashcams auf
Bedienung, Bildqualität und Crashverhalten getestet. Ergebnis: Sieben
bekamen ein "befriedigend", zwei nur ein "ausreichend".

Der Bundesgerichtshof hat zwar vor Kurzem entschieden, dass
Aufnahmen einer Dashcam (Kunstwort aus englisch dashboard
''Armaturenbrett'' und camera) vor Gericht als Beweis dienen können -
aber nur, wenn sie nicht permanent aufzeichnen und die
Datenschutzrechte Dritter gewahrt bleiben. Alle untersuchten Kameras
filmten jedoch in Werkseinstellung ständig. Die Daten werden auf eine
SD-Karte gespeichert und je nach Größe der Karte früher oder später
überschrieben. Bei einem Crash oder einer Vollbremsung reagieren die
Sensoren und die Unfallsequenz wird idealerweise markiert und
schreibgeschützt. Zwei der getesteten Kameras (Blackvue und iTracker)
erkannten jedoch den Crash nicht, die aufgezeichneten Daten waren nur
aufwendig zu sichern.

Probleme gab es bei allen Modellen mit Saugnapf-Befestigung. Beim
Crash klappten sie nach oben und filmten nur noch den Himmel bzw. die
Decke der Crash-Halle. Das führte im Testurteil zur Abwertung um eine
Note.

Die Bildqualität ist bei allen ebenfalls verbesserungswürdig.
Störend auch das Stromkabel, das lose vom oberen Scheibenrand zum
Zigarettenanzünder hängt. Der ADAC rät hier zum Einbau vom Fachmann.

Der ADAC fordert die Hersteller auf, die Kameras technisch so zu
konzipieren, dass sie nur bei relevanten Ereignissen zuverlässig
speichern. Gleichzeitig sollte es juristisch Klarheit geben: "Im




Moment rätselt jeder, wie lange gefilmt und gespeichert werden darf.
Das Beste wäre, der Gesetzgeber würde klar regeln, welche Aufnahmen
gegen Datenschutz verstoßen", erklärt Christian Reinicke,
Generalsyndikus des ADAC.



Pressekontakt:
ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
aktuell(at)adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.09.2018 - 09:25 Uhr
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