Versicherungstipp: Fahren im Parkhaus: Das sollten Autofahrer beachten
(ots) - Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) haben
sich mehr als ein Drittel aller Autofahrer (37 Prozent) in
Parkhäusern und Tiefgaragen schon einmal unbehaglich gefühlt.
- Tipps zu verbesserter Sicherheit und Fahrverhalten gibt Frank
Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Kaum Platz zum Rangieren, schlechte Beleuchtung und schmale
Fahrgassen: In Parkhäusern und Tiefgaragen herrschen für Autofahrer
erschwerte Bedingungen, bei denen nicht nur Fahranfänger
herausgefordert sind. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt haben sich mehr als ein Drittel der
Fahrzeughalter (37 Prozent) hier schon einmal unbehaglich gefühlt.
Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt,
was es zu beachten gilt.
LANGSAM FAHREN AN STEILEN AUFFAHRTEN
Insbesondere in Innenstädten ist die Parkplatzsituation
angespannt. Freie Flächen, um den Pkw abzustellen, sind ein seltenes
Glück. Autofahrern bleibt oftmals nichts anderes übrig, als sich für
das Parkhaus oder die Tiefgarage zu entscheiden. Doch schon bei der
steilen Einfahrt kann es zu Problemen kommen: "Die Gefahr, dass der
Wagen durch zu schnelles Fahren aufsetzt, ist an steilen Auffahrten
und Rampen besonders groß. Je nach Fahrzeugtyp kann es zu Schäden an
Auspuff, Stoßstange oder Unterboden kommen", erklärt Frank Bärnhof.
EINPARKEN OHNE SCHRAMMEN
Die Suche nach der passenden Lücke kann mit Herausforderungen
verbunden sein - Kollisionsspuren und Lackreste an Parkhauswänden
sind sichtbare Belege dafür. Deshalb meidet gut jeder Fünfte der
Befragten (21 Prozent) enge Parkhäuser im Vorhinein, um das eigene
Auto vor Schäden zu schützen. Zumal die Standardmaße der verfügbaren
Stellplätze noch an ältere Automodelle angepasst sind und nicht an
die größeren und moderneren Fahrzeuge. Frank Bärnhof empfiehlt daher
eine besonders achtsame Fahrweise: "Mitfahrer sollten am besten vor
dem Einparken aussteigen, denn oft reicht der Platz zwischen Tür und
Pfeiler oder Nachbarfahrzeug kaum aus."
UNFALL - UND NUN?
Trotz größter Vorsicht passieren in Parkhäusern und Tiefgaragen
immer wieder Unfälle, bei denen das eigene oder nebenstehende
Fahrzeug beschädigt wird. Eine Vollkaskoversicherung kommt für
selbstverursachte Schäden am eigenen Pkw auf. Verursacht man einen
Schaden an einem fremden Wagen, gelten dieselben Gesetze und Regeln
wie auf öffentlichen Straßen. Wer wegfährt und nicht auf den Fahrer
oder die Polizei wartet, begeht Fahrerflucht und macht sich strafbar.
Es drohen nicht nur Geldstrafe, Punkte ins Flensburg und
Führerscheinentzug, sondern auch der Verlust des Kfz-Haftpflicht- und
Kaskoschutzes. "Nach dem Unfall lediglich einen Zettel mit
Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu
hinterlassen, reicht nicht aus, man macht sich strafbar", sagt Frank
Bärnhof. "Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten
Fahrzeugs warten bzw. die Polizei verständigen."
UNFALL DOKUMENTIEREN UND VERSICHERUNG INFORMIEREN
Sind beide Parteien anwesend, sollte der Unfall genau dokumentiert
werden. "Es empfiehlt sich, den Stand der Fahrzeuge und die
Beschädigungen mithilfe von Fotos sowie einem Europäischen
Unfallbericht zu dokumentieren", rät Frank Bärnhof. "Außerdem
Versicherungsdaten, Anschrift und Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen
sowie Ort und Zeit des Unfalls notieren. Auch bei kleineren Schäden
sollte die Versicherung informiert werden."
(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden 1.506 Autofahrer ab 18 Jahren in der
Bundesrepublik Deutschland befragt.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-parkhaus-2018
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
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Datum: 13.09.2018 - 09:50 Uhr
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