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VW Musterfeststellungsklage - R|U|S|S Litigation erhebt Klage für die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen VW

ID: 1648785


(ots) - Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn
des Dieselskandals hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt.
Sie soll am 1. November, dem Tag des Inkrafttretens der neuen
Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden.
Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. In dieser Gesellschaft haben sich die
Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert, Dr. Ralf Stoll, Tobias Ulbrich
und Ralph Sauer der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rogert & Ulbrich
zusammengeschlossen. Die Kanzleien führen mehr als 13.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal und haben bereits hunderte Urteile
gegen die Volkswagen AG erstritten. Ziel der Musterfeststellungklage
ist es, feststellen zu lassen, dass die Volkswagen AG durch den
Einbau einer Manipulationssoftware die Besitzer eines manipulierten
Fahrzeugs mit dem Motor EA189, für welches ein Rückruf erfolgt ist
durch das Kraftfahrtbundesamt, geschädigt hat und deshalb
Schadensersatz schuldet. Die Geschädigten sollen anschließend wählen
können, ob Sie das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises
zurückgeben oder eine Einmalzahlung verlangen. Diese Klage wird zum
01.11.2018, also noch rechtzeitig vor einer möglichen Verjährung zum
Jahresende 2018 eingereicht. Verbraucher, die sich der Musterklage
anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches
das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die
Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher
wirksam eingetragen haben. Bis zum Tag nach der ersten mündlichen
Verhandlung können sich Verbraucher aus dem Register wieder
austragen. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen
Verbraucher ihre individuellen Schadenersatzansprüche selbst




durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher
erst, wenn das Klageregister eröffnet wurde. Das wird frühestens
Mitte November der Fall sein.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert teilt mit: ""Pionierarbeit zu
leisten erfordert Mut und Entschlossenheit. Von beidem ist reichlich
vorhanden. Wir werden alles daransetzen, das Instrument für die
Verbraucher zum Erfolg zu führen."

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: ""Wir freuen uns
außerordentlich darüber, die historische Möglichkeit zu erhalten, ein
nie dagewesenes Instrument zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
als erste Rechtsanwälte bundesweit einsetzen zu dürfen und danken dem
vzbv außerordentlich für sein Vertrauen in unsere Kompetenz und
Erfahrung".

Rechtsschutzversicherten Geschädigten empfehlen die Rechtsanwälte
weiterhin, Einzelklagen zu erheben, da hier kein Kostenrisiko besteht
und die Chancen auf schnellen Schadensersatz sehr gut sind. Immer
mehr Gerichte urteilen zugunsten der Geschädigten, weshalb sich diese
die letzte Chance bis Ende 2018 nicht entgehen lassen sollten.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
Email: presseanfragen(at)russ-litigation.de
Telefon: 0163/6707425

Original-Content von: R|U|S|S Litigation Rechtanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 12.09.2018 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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