Frankfurter Rundschau: Gegen die Kirche
(ots) - Auch nach dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zur Kündigung eines katholischen Chefarztes
beharren die Bischöfe darauf, dass sie nach dem Grundgesetz ihre
Angelegenheiten selbst regeln dürfen. Dabei zeigt der konkrete Fall,
den das Erzbistum Köln durch sämtliche Instanzen zum Musterprozess
hochgejazzt hat, wie die katholische Kirche selbst mit ihrer Praxis
das Prinzip ausgehöhlt hat. Doppelte Standards, die ein
"unmoralisches Leben" mal stillschweigend hinnehmen, mal hart
sanktionieren, konnten und durften keinen Bestand haben. Dafür hat
die Kirche als Arbeitgeberin die Quittung bekommen. Der Düsseldorfer
Fall führt also zu etwas Gutem. Schon jetzt hat die Kirche ihr
Arbeitsrecht gelockert. Und wenn die Bischöfe das aktuelle Urteil
nicht wieder als europäische Missachtung des "deutschen Weges" im
Staat-Kirche-Verhältnis sehen, dann müsste sie erkennen, dass es auch
zu ihrem Besten ist.
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Datum: 11.09.2018 - 17:00 Uhr
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