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OLG München weist Berufung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH zurück. Anleger obsiegt auch in der zweiten Instanz

ID: 1648453

Wie die hier berichtende auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei medet, hat das Oberlandesgericht München die Berufung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen.


(IINews) - Das Landgericht München I hat die Grünewerte Wertzins 2 GmbH jeweils zur Rückzahlung der Anlagebeträge nebst Zinsen an die Kläger verurteilt.


Zur Erinnerung: Die von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anleger hatten jeweils eine als „Wertzins Plus 1 Tranche 2016“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH erworben. Zwischen den Parteien war zunächst eine Rückzahlung von 110 % des valutierten Anlagebetrages zum 31.12.2016 vereinbart.

Die Grünewerte Wertzins 2 GmbH berief sich nach dem Fälligkeitszeitpunkt jedoch auf eine sogenannte „qualifizierte Nachrangklausel“.

Die von den Anlegern daraufhin beauftragte Kanzlei hat ihre Klagen darauf gestützt, dass die „qualifizierte Nachrangklausel“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grünewerte Wertzins 2 GmbH nicht wirksam in die Verträge mit einbezogen worden sind.

Nachdem das Landgericht München I zwischenzeitlich mit den Urteilen aus Januar und April 2018 diese Auffassung bestätigt hat, legte die Grünewerte Wertzins 2 GmbH Berufung zum Oberlandesgericht München ein.

Das Oberlandesgericht München hat nunmehr im ersten Verfahren die Berufung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH zurückgewiesen.

„Die Ausführungen des OLG München bestätigen unseren Rechtsstandpunkt“ erklärt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. „Nach unserer Auffassung sind die Ausführungen des Oberlandesgerichts auch auf andere Anlageprodukte der Grünewerte-Gruppe übertragbar, die eine qualifizierte Nachrangklausel enthalten.“

Der BSZ e.V. erhält zunehmend Anfragen von Anlegern der Grünewerte Wertzins 2 GmbH aber auch der Grüne Werte Energie GmbH, die Darlehensverträge mit einer formularmäßig geregelten Nachrangigkeit abgeschlossen haben. Die berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat in den vergangenen Wochen diverse Klagen beim Landgericht München I eingereicht. Gegenstand der einzelnen Klagen sind nicht nur die Geldanlagen „Plus“ sondern auch andere Anlagen wie „Klassik“. Die bisher von den zuständigen Gerichten geäußerte Rechtsauffassung verdeutlicht, dass die Anleger nicht rechtlos gestellt sind.





Anleger, die sich von einer formularmäßig vereinbarten Nachrangklausel benachteiligt oder überrascht fühlen können gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Grünewerte Wertzins“ beitreten und können dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte kontaktieren.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grünewerte Wertzins 2 GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grünewerte Wertzins 2 GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Datum: 11.09.2018 - 16:58 Uhr
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