KÜS: Eines der letzten Monopole wird fallen / § 21 wird für KÜS zugänglich / Dienstleistungsportfolio der KÜS wird erweitert werden / Intensive Bemühungen der KÜS um Liberalisierung erfolgreich
(ots) - Im § 21 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Betriebserlaubnis
für Einzelfahrzeuge geregelt. Das dazu nötige Gutachten war bisher
einzig den "Technischen Prüfstellen" durch den amtlich anerkannten
Sachverständigen vorbehalten. Nun sieht es nach den Entwürfen der
Änderungsverordnung zur StVZO so aus, dass diese bisher
monopolisierte Tätigkeit auch für vom Kraftfahrtbundesamt dafür
benannte Technische Dienste geöffnet wird. Der Technische Dienst der
KÜS wird dann diese Gutachten zum § 21 zukünftig auch durchführen
können.
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen ein Gutachten nach § 21
nötig ist. Wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war,
kann für das erneute Inverkehrbringen ein solches Gutachten verlangt
werden.
Ein weiterer Fall ist die Begutachtung von Importfahrzeugen. Hat
man beispielsweise im Urlaub in den USA, also dem außereuropäischen
Raum, ein Fahrzeug gefunden und bringt es nach Deutschland, so muss
es nach § 21 der StVZO begutachtet werden. Grund dafür ist die
Tatsache, dass es nicht nach den in Europa einheitlich geltenden
Voraussetzungen genehmigt und nicht nach europäischem Recht geprüft
ist. Ein Beispiel hierfür wäre etwa die Beleuchtungs- und
Signalanlage, die in den USA anders belegt ist als in Europa.
Den größten Anteil der Gutachten betrifft vermutlich Teile, die
für den vorgesehenen Anbau an ein bestimmtes Fahrzeug nicht genehmigt
sind. Sie müssen vom Begutachter umfänglich geprüft werden. Er muss
unter anderem Berichte über die Festigkeit des Materials bzw.
Berichte über die Materialeigenschaften einsehen und die
Verwendungsfähigkeit prüfen.
Wenn etwa aus einer Limousine durch einen Umbau ein Pick Up wird,
so entsteht ein neues Kraftfahrzeug. Hier geht es dann im Gutachten
unter anderem um die komplette Prüfung des Fahrzeuges auf
Verkehrstüchtigkeit und den Ausschluss von Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer.
Die KÜS hatte mit der Neueinführung des europäischen
Einzelgenehmigungsverfahrens vor 10 Jahren für sich eine Perspektive
erkannt. Mit der Gründung des Technischen Dienstes war somit der
Grundstein für die jetzt kommende Erlaubnis der Durchführung des § 21
der StVZO durch die KÜS gelegt.
"Die KÜS hat viele Jahre für die Liberalisierung gekämpft. Es war
immer unser Anliegen, dass unsere Partner nicht gegenüber denen
anderer Organisationen benachteiligt werden dürfen. Jetzt ist die
Absicht erkennbar, den § 21 zu liberalisieren, und das ist gut für
die KÜS und ihre Partner", sagt Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer
der KÜS und vehementer Verfechter der Liberalisierung der Technischen
Überwachung in Deutschland.
Pressekontakt:
KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse(at)kues.de
Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.09.2018 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1648128
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Losheim am See
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 39 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"KÜS: Eines der letzten Monopole wird fallen / § 21 wird für KÜS zugänglich / Dienstleistungsportfolio der KÜS wird erweitert werden / Intensive Bemühungen der KÜS um Liberalisierung erfolgreich
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
KÜS-Bundesgeschäftsstelle (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).