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Abgas-Skandal: Die Befürworter von Fahrverboten sind wahrscheinlich auch für ein Verbot von Dihydrogenmonoxid (DHMO) zu gewinnen.

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Falscher Skandal: Die Besessenheit manch selbst ernannter Umweltschützer, alles und jedes, was sich bewegt und nicht bewegt, zu skandalisieren wird in vielen Fällen von den Medien unbesehen mitgetragen.


(IINews) - So erklärt sich auch die Headline über diesem Bericht. Chemisch klingt "Dihydrogenmonoxid" böse und gefährlich, also finden sich auch jede Menge Mitstreiter für ein Verbot. Dies aber nur, weil sie nicht wissen, was es wirklich ist.

„Saubere, gesunde Luft ist nicht verhandelbar“

soll der Vorsitzende Richter am Wiesbadener Verwaltungsgericht gesagt haben und gab dem umstrittenen Verein DUH mit seiner Klage Recht. Jetzt muss die Stadt Frankfurt am Main Fahrverbote für bestimmte Diesel-Fahrzeuge verhängen. „Übrigens… sauberes und gesundes Wasser ist auch nicht verhandelbar.“

Das Gesundheitsrisiko durch Diesel Fahrzeuge wird offensichtlich ganz bewusst maßlos übertrieben. Die frei erfundenen Zahlen von Feinstaub- oder Stickoxid-Toten dienen alleine politischen und wirtschaftlichen Interessen und sind Populismus in Reinkultur. Genau so gut könnte man Dihydrogenmonoxid (DHMO) verbieten. Das Einatmen der Nebenprodukte, die beim Rauchen einer Zigarettenpackung oder gar beim Holzkohlegrill für eine Stunde beim Barbecue am Sonntag entstehen, ist wahrscheinlich weitaus schlimmer als das, was da in Frankfurt gemessen wurde.

•An dem was da in Frankfurt am Main gemessen wird, ist noch kein Mensch gestorben. Die Politik macht hier das, was sie am besten kann, sie führt ein ganzes Volk hinter die Fichte.

Bei der Feinstaublüge spielen auch die Medien eine unrühmliche Rolle. Sie spielen „Stille Post“ wobei dann am Ende Hunderttausende Feinstaub Tote herauskommen. Sie unterstützen dabei die politische Marschrichtung: „Es ist Aufgabe der Politik, das Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung zu stärken.(Angela Merkel, 03.02.2003 im Präsidium der CDU).

„Der Diesel-Skandal dient zur Ablenkung von einem viel größeren politischen Skandal“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik| e.V.

Arme sterben zehn Jahre früher als Reiche

Insgesamt liegen in Deutschland laut Robert-Koch-Institut zehn Jahre zwischen der Lebenserwartung der ärmsten Einkommensgruppe und der reichsten Gruppe. Das ist der eigentliche Skandal. Darüber redet aber keiner. Warum eigentlich? „Die Armen haben keine Lobby und passen nicht in das Neo-Liberale-Leistungsbild unserer Gesellschaft und die begrenzte Denk-Bandbreite, die unsere Politik vorgibt“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Also, wer klagt gegen die Armut und welches Gericht verbietet sie?





Oje, der Sahara muss auch verboten werden, immer wieder ihre Millionen Tonnen an feinem Sand unter anderem nach Europa zu schicken.

Eine Feinstaubgefahr allerhöchster Stufe, zumal auf diesen Partikeln auch viele Bakterien mitreisen.

Der Verkehr ist es nicht, der den Feinstaub in Frankfurt erzeugt. Nur wenige Prozent des Feinstaubes stammen von Auto-Abgasen. Ein Großteil des Feinstaubs ist nicht in Frankfurt Menschen gemacht. Es ist ein Skandal die Mobilität der Frankfurter Bevölkerung, des Gewerbes und von Tausenden Berufspendlern aus dem Umland in unverantwortlicher Weise mit einem Fahrverbot zu behindern.

Für 15 Prozent des Feinstaubs ist der Abrieb von Autoreifen und Aufwirbelung von Straßenstaub verantwortlich.

Wie wäre es dann, wenn die Städte wieder so etwas wie die Straßenreinigung einführten? Umweltzonen werden zwar plakativ eingerichtet. Aber die Stadtverwaltungen tun nichts, um zum Beispiel mit Wassersprengfahrzeugen die Straßen effektiv von Staub und Dreck zu befreien. Solch sinnvollen und früher verbreitet praktizierte Aktionen allerdings kosten Geld und machen aus grün-schwarzer Sicht das schöne Schreckensgebilde von der lebensgefährlichen Luft kaputt.

•Es könnten auch der Betrieb sämtlicher Fotokopierer verboten werden oder das Rauchen; hier entstehen erheblich größere Feinstaubmengen, als sie ein Dieselmotor ausbläst. Dazu gehört auch das immer beliebtere Shisha-Rauchen. Dabei entsteht durch die verkokelnde Kohle nicht nur Feinstaub in hohen Mengen, sondern auch Kohlenmonoxid. Das ist wirklich lebensgefährlich. Nicht umsonst enden Shisha-Rauchparties in geschlossenen Räumen öfter mal im Krankenhaus.

Die Luft in Frankfurt soll so schlecht sein, dass nur noch eins hilft: Autos raus. Dort werden die Bewohner zwar immer älter, aber das beeindruckt die Justiz offensichtlich nicht.
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So soll es in Frankfurt/ Main ab 1. Februar 2019 Diesel-Fahrverbote geben.

•Zunächst sollen nur Fahrzeuge mit der Abgas-Norm Euro 4 und schlechter und Benziner mit den Normen 1 und 2 betroffen sein.

•Ab 1. September 2019 sollen auch Diesel-Autos der Euro 5 Norm dazu kommen. Die in Frankfurt bereits bestehende Umweltzone wurde von den Wiesbadener Richtern als Geltungsbereich für das Fahrverbot vorgeschlagen.

Es bleibt abzuwarten ob sich Geldgeber finden, die gegen die Fahrverbote klagen. Denn die Messungen sind zweifelhaft. Sie stehen nicht im Einklang mit den EU-Vorgaben, wie wir bereits öfter berichtet haben. Vor allem sehen die Werte bereits ein paar Meter neben der Messstelle schon ganz anders aus.

Statt einer grundsätzlichen Debatte über den Sinn und Unsinn von Grenzwerten und häufig fehlerhaften Messungen lässt sich die Politik von windigen Organisationen wie der Deutschen Umwelthilfe e.V. die unter anderem vom Steuerzahler und Autobauer-Konkurrenten Toyota unterstützt werden, vor sich her treiben.

Deutschland braucht keine umweltpolitische Nebenregierung wie die Deutsche Umwelthilfe e.V.

Der eingetragene Verein Deutsche Umwelthilfe übt mit einer Klageflut gegen Autoindustrie, Kommunen und die Dieselfahrer erheblichen politischen Einfluss aus. Ein Mandat hat dieser Verein nicht. Er spielt sich aber als eigenmächtige Nebenregierung auf. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein Unding.

Es ist in unserem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass ein kleiner Verein, der darüber hinaus über weniger Mitglieder als ein örtlicher Karnevalsverein verfügt, bedeutsame Verkehrspolitische Entscheidungen trifft. Die allgemeine Klageberechtigung die diesem Verein im Jahr 2004 zugestanden wurde, beinhaltet kein politisches Mandat und es ist auch fraglich, ob sie Heute überhaupt noch Gültigkeit hat.

•Obwohl die Rechtsabteilungen der Autofirmen und des VDA doch offenbar alles versuchen, die „Umwelthilfe“ juristisch einzubremsen und auch fähige Juristen haben (sollten) ist die allgemeine Klageberechtigung der DUH e.V. in letzter Konsequenz noch nicht angegriffen worden. Es wäre zu prüfen ob dieser Verein gegen die EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) verstößt.

Der Verein stellt nämlich nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Mit diesem Satz hat sich Resch nun endgültig entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal in Frage gestellt würde.

Es ist auch kaum anzunehmen, dass die deutschen Autofahrer Verständnis dafür haben, dass dieser Verein aus dem Steuersäckel fünf Millionen Euro von der Bundesregierung erhält. Die Gemeinnützigkeit der DUH gehört übrigens auch auf den Prüfstand. Dem Gemeinwohl dienlich, ist die Tätigkeit dieses Vereins unserer Meinung nach nicht!

Wenn die „Umwelthilfe“ lügt, dann ist das nur „fahrlässig“!

Das Landgericht Köln formulierte im sogenannten Bio-Tüten-Urteil in abenteuerlichen juristischen Verrenkungen, dass die DUH mit ihrer Falschbehauptung bestenfalls fahrlässig gehandelt habe. Resch könne nicht mit dem Maßstab journalistischer Sorgfalt gemessen werden, da Resch kein Journalist sei und die DUH kein Presseunternehmen. Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet“.

Trotz dieses Urteils lassen wir uns den Glauben an den Rechtsstaat nicht nehmen.

•Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. bietet Verbündeten, Sponsoren und Förderern mit seiner Internetseite www.dokudrom.de eine zentrale Unterstützer-Plattform!

Debattiert werden müsste, auf welch windiger Grundlage solche Fahrverbote und die damit verbundene gigantische Wertvernichtung von Autos beruhen. Es gibt keine sinnvolle Begründung für geltende Grenzwerte. Sie sind politisch von Bürokratie und Interessensgruppen ausgehandelte Grenzwerte, die ohne tiefere wissenschaftliche Fundierung festgelegt wurden.

Solche aus der Luft geholten Zahlen halten Wissenschaftler, die sich ihr Leben lang mit Luftverschmutzung und Feinstaub beschäftigen, für ausgemachten Quatsch.

So hat in Stuttgart Professor Ulrich Kull bis zu seiner Pensionierung unter anderem die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf Pflanzen untersucht. Feinstaub, so erklärte er, setze sich nämlich aus unterschiedlichen Materialien zusammen und sei umso gefährlicher, je kleiner die Partikel sind.

Aber mit den bisherigen Messmethoden werden alle Partikel gemessen, sowohl die kleineren als auch die größeren. Hier liege der Knackpunkt der Feinstaubdebatte: Sollten basierend darauf Fahrverbote verhängt werden, wären diese wohl gerichtlich anfechtbar, sagte Kull.

Der ganze Dieselskandal ist selbst ein Skandal,

denn in den gemessenen Konzentrationen besteht keine Gefahr durch NO2. Wer die toxikologischen Berichte der WHO überprüft, stellt fest, dass eine Wirkung auf die Lungenfunktion gesunder Menschen erst bei Konzentrationen> 7000 µg / m³ nachweisbar. Asthmatiker werden ab 500 µg / m³ Wirkungen bemerken. Es gibt viele Studien, die diese Effekte bestätigen, und die Auswirkungen sind Lichtjahre davon entfernt, gefährlich zu sein.

Keine Frage: Saubere Luft ist ein hohes Gut.

Doch die Welt wird in Deutschland kaum gerettet werden. Die Luftqualität in unseren Städten ist deutlich besser geworden. Von zehn- oder gar hunderttausend Toten zu reden, ist üble Propaganda. Die EU hat Grenzwerte von 0,04 ppm ( Parts per Million ) für Stickoxide vorgegeben, die nahe am natürlichen Stickoxidgehalt der Luft von 0,005 ppm liegen. Das bedeutet: Industrie, Verkehr und Heizungen dürfen keine Produkte bei der Verbrennung mehr ausstoßen.

Verblüffend: Ein »fast Nichts« in der Luft soll zu Tausenden von Toten führen!

Die Grünen müssten auch Gewitter verbieten. Denn bei jeder dieser himmlischen Erscheinungen werden diese Werte deutlich überschritten. Der Umwelt dürften Fahrverbote ziemlich egal sein. Die Folgen beschränkter Autobanne werden kaum messbar sein. Erst großflächige Fahrverbote dürften einen Effekt auf die Luftqualität der Stadt zeigen, wenn auch noch die Heizungen abgeschaltet und die Bäume abgeholzt werden. Auch für die immer beliebteren Holzkamine und Pelletheizungen gilt ebenfalls: ausmachen.

Wer sich eingehend mit „Dieselgate“ und dem damit verbundenen Skandal beschäftigt, stellt unweigerlich fest, dass die Ursache ausschließlich auf dem Betreiben europäischer Politiker nach sinnlosen CO 2 -Reduktionen zurückzuführen ist. Vertuscht werden soll damit, das Scheitern der eigenen Klimapolitik.

Natürlich sind auch Handfeste wirtschaftliche Interessen im Spiel. Unter Anderem ist Amerika der Meinung, dass in ihrem Land zu viele Deutsche Autos verkauft werden. Autohersteller wollen Elektrofahrzeuge in den Markt drücken. Der Deutsche Fiskus setzt dank neuer Messmethoden heimlich, still und leise eine KFZ-Steuererhöhung durch.

Der Autofahrer zahlt die Zeche

•Der Wiederverkaufswert seines Diesel-Autos sinkt, und sinkt, und sinkt und sinkt….

Während sich unsere Europäischen Nachbarn über die Diesel-Schnäppchen aus Deutschland freuen, verlieren die deutschen Autobesitzer hunderte Millionen Euro. Die Niederländer und die Österreicher sperren ihre Autofahrer nicht aus den Städten aus, können alle noch gesunde Luft einatmen und die Deutschen fahren im Urlaub ganz gerne genau dahin.

„Autobesitzer, die man aus den Städten aussperrt, weil sie mit Ihren Fahrzeugen angeblich die Luft verpesten und damit indirekt am Tod Tausender Menschen mitschuldig sein sollen, sollten sich wehren“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

•Fahrverbote, die auf Grund der bis jetzt praktizierten Messmethoden verhängt werden, dürften wohl alle gerichtlich anfechtbar sein.

Die Parteien des Rechtsstaats Deutschland kungeln mit der Autoindustrie und lassen die betroffenen Autobesitzer im Regen stehen.

•Die Amerikaner haben Trump und der soll angeblich die politische und wirtschaftliche Ordnung bedrohen. Immerhin wurden aber die amerikanischen Betrugs-Diesel-Käufer großzügig entschädigt.

•Die Deutschen haben auch schmutzige Diesel, eine Autokanzlerin und einen Rechtsstaat der die Betrüger belohnt und die Betrogenen bestraft.

Es ist nicht nur die Autoindustrie sondern auch die politischen Parteien die unglaubliches Vertrauen verspielt haben. Die Autokäufer wenden sich verstärkt ausländischen Fahrzeugherstellern zu. Die deutschen Wähler bedanken sich damit, dass sie die Volks- zu Splitterparteien schrumpfen lassen.

•Die unsägliche Verquickung des Abgasbetrugs mit der Luftverschmutzung durch interessierte Kreise wird dazu benutzt die Stimmung in der Gesellschaft zu manipulieren. Und in der Tat, Autos werden zum Umweltfeind.

So ist es möglich geworden, dass die Städte München, Stammsitz von BMW, und Stuttgart, Stammsitz von Mercedes, über Fahrverbote reden.

UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.

•Wer einen berechtigten Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.

•Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

•Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

•Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

•Er hat kein Kostenrisiko.
•Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision.

•Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per E-Mail, Fax oder Post ihre Unterlagen einreichen.
Link zum Kontaktformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
express-inkasso(at)email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
https://expressinkasso.wordpress.com

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 06.09.2018 - 16:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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