Der Winter hat Deutschland im Griff - was bedeutet das für die Gebäudeversicherung?
Nicht nur durch Feuer oderÜberschwemmung beispielsweise kann ein Haus gefährdet sein, sondern auch durch extreme Witterungsverhältnisse. Die Gebäudeversicherung erfüllt also auch zur kalten Jahreszeit einen konktreten Zweck.
(IINews) - Seit Wochen schon liegt Deutschland regelmäßig unter einer dichten Schneedecke und die Temperaturen liegen häufig und deutlich im Minusbereich. Entgegen den Witterungsverhältnissen der letzten Jahre sind die ersten beiden Monate des Jahres von viel Schnee und Eiseskälte geprägt. Nicht nur auf den Verkehr oder die Wirtschaft hat dieses Auswirkungen, auch die Gebäudeversicherung muss sich mit den aktuellen Witterungsbedingungen auseinandersetzen.
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Viele Bürger nutzen diese Zeit für einen kurzen Abstecher in schneereiche Gegenden oder fahren in den lang geplanten Skiurlaub. Was passiert in der Zeit mit dem Haus in der Heimat? Während der Abwesenheit der Hauseigentümer muss nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht alle paar Tage kontrolliert werden, ob die Heizung funktioniert. Im konkreten Fall war ein Hauseigentümer über einen längeren Zeitraum abwesend und die Heizung konnte mehr als elf Tage nicht kontrolliert werden. Frostschäden am Haus waren die Folge.
Es hängt nach der Rechtsprechung des BGH nun vom Einzelfall ab, wie oft die Heizung kontrolliert werden muss. Befindet diese sich im einwandfreien Zustand, so ist die Kontrolle höchstens einmal in der Woche notwendig. Die Gebäudeversicherung musste im geschilderten Fall auch zahlen.
Mittlerweile hat man sich dran gewöhnt, dass die weiße Pracht viele Häuser eingehüllt hat. Auf den Dächern lasten Tonnen von Schnee, die die Balken schon mal ächzen lassen. Kommt es zum Dacheinsturz durch Schneedruck, besteht kein Versicherungsschutz über die "normalen" Leistungen der Gebäudeversicherung. Für solche Schäden muss man eine Elementarversicherung abgeschlossen haben. Gebäudebesitzer in den neuen Bundesländern haben es da besser: Durch die von der Allianz übernommenen Gebäudeversicherungen sind in vielen Fällen die Schäden durch Schneedruck automatisch mit versichert.
Aber auch für viel weitere Fälle ist die Gebäudeversicherung zur kalten Jahreszeit unverzichtbar. Wenn der Frost im Gebäude Wasserrohre sprengt und Schäden hinterlässt, leistet die Gebäudeversicherung. Ebenso versichert sind Bruchschäden an Leistungsrohren, die das Haus von außen versorgen und auf dem zum Gebäude gehörenden Grundstück verlegt sind.
Wichtig ist aber, dass der Versicherungsnehmer alle Obliegenheiten auch erfüllt. Bei einem unbenutzten Gebäude kann die Gebäudeversicherung die Leistungen im Schadensfall reduzieren, wenn z. B. Rohre nicht entwässert wurden und es dadurch zu einem Rohrbauch gekommen ist.
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Datum: 22.02.2010 - 15:10 Uhr
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