Vom ersten Schultag an - für Eltern kostenfrei / Auf dem Schulweg und in der Schule gesetzlich unfallversichert
(ots) - Die Sommerferien in Bayern gehen zu Ende und rund
1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler machen sich wieder auf den Weg
in die Schule. Wichtig für alle Eltern zum Schulbeginn: Vom ersten
Schultag an sind Ihre Kinder auf dem Schul- und Heimweg sowie in der
Schule gesetzlich unfallversichert. Dies teilen die Kommunale
Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse
(Bayer. LUK) mit.
Ob Ihr Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom
Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei auf dem Pausenhof verletzt
wird: Es ist grundsätzlich ein Fall für die gesetzliche
Unfallversicherung. Sie schützt unter anderem Schülerinnen und
Schüler, Kinder in Kindertageseinrichtungen und Studierende an
Hochschulen - und das kostenfrei für die Eltern. Finanziert wird die
gesetzliche Schüler-Unfallversicherung aus Steuermitteln.
Versichert sind der Weg von und zur Schule, die Teilnahme am
Unterricht, die Pausen und sonstige Veranstaltungen der Schule, wie
z. B. Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage, wenn sie unter der
Aufsicht von Lehrkräften durchgeführt werden. Auch bei der Teilnahme
an einer organisierten Mittagsbetreuung bleiben die Kinder
unfallversichert. Nicht versichert ist dagegen die Erledigung von
Hausaufgaben im häuslichen Bereich.
Versicherungsschutz aus einer Hand
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die
medizinische Behandlung wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und
Kuren. Bei schweren Unfällen mit dauerhaften Beeinträchtigungen
werden auch Renten gezahlt.
Wichtig ist, dass Unfälle schnell der KUVB / Bayer. LUK gemeldet
werden. Das übernimmt normalerweise automatisch die Schule. Wenn sich
der Unfall auf dem Schulweg ereignet hat, müssen die Eltern die
Schule verständigen. Der Arzt rechnet dann direkt mit der KUVB /
Bayer. LUK ab, die Krankenkassenkarte muss bei einem Schulunfall
nicht vorgelegt werden.
KUVB und Bayer. LUK sind die gesetzlichen
Unfallversicherungsträger für Schülerinnen und Schüler in Bayern.
Weitere Informationen rund um die gesetzliche
Schüler-Unfallversicherung gibt es unter www.kuvb.de (Rubrik: Fragen
und Antworten / Schüler)
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Datum: 06.09.2018 - 10:50 Uhr
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