So erkennen Sie vertrauenswürdige Gütesiegel (FOTO)
(ots) -
Ein Gütesiegel trifft Aussagen über die Qualität oder Güte eines
Produktes bzw. einer Dienstleistung. Dabei soll ein Gütesiegel auf
besonders positive Eigenschaften aufmerksam machen. Aber nicht jedes
Gütesiegel hält, was es auf den ersten Blick verspricht.
"Die Methoden, wie so manches Siegel vergeben wird, sind völlig
abstrus", sagt Monika Monegel, Vorständin des Deutschen Instituts für
Qualitätsstandards und -prüfung e. V. (DIQP) aus Berlin. Viele
Siegelgeber stützen sich auf anonyme Bewertungsportale, bei denen
jeder jeden beliebig oft bewerten kann, unabhängig davon, ob das
Unternehmen dem Rezensenten bekannt ist oder der Rezensent dort
tatsächlich Kunde ist.
Andere Siegelgeber durchforsten mittels Software das Internet nach
Suchbegriffen und machen daraus ein Ranking, das sehr viele Sieger in
vielen Kategorien aufweist. Im Ergebnis führt dies dazu, dass
versucht wird, den vielen Siegern in den jeweiligen Kategorien
möglichst viele Siegel zu verkaufen.
So werden Unternehmen dann per Suchanfrage im Internet zur
beliebtesten Marke, ohne dass jemals auch nur ein Kunde im Rahmen
einer fundierten Studie befragt worden wäre.
"Für uns ist die Grundlage einer Zertifizierung stets die
repräsentative Befragung der entsprechenden Zielgruppe. Wenn es daran
fehlt, sollten Verbraucher stutzig werden und sich nicht von
bekannten Marken blenden lassen. Aber auch eine Empfehlung durch
Label-online.de ist eine gute Orientierung", fährt DIQP-Vorständin
Monegel fort.
Um Klarheit in den Siegel-Dschungel zu bringen, fördert zum
Beispiel das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) das Internetportal Label-online.de. Dort werden Gütesiegel
nach verschiedenen Kriterien überprüft und anhand einer einheitlichen
Matrix bewertet.
Untersucht wird, welchen Anspruch Labels formulieren, wie
unabhängig ihre Vergabe ist, welche Kontrollen vorgesehen sind und
wie transparent sich der Vergabeprozess für Verbraucher gestaltet.
Auch wird untersucht, ob ein Label einem Unternehmen entzogen werden
kann. Aber auch das Portal Siegelklarheit.de bietet eine
Orientierung.
Das BMJV hat zudem die "Regeln der guten fachlichen Praxis des
Testens" entwickelt. Zur Einhaltung dieser Regeln haben sich unter
anderem die Stiftung Warentest, der ADAC und das DIQP
(https://www.diqp.eu) aus Berlin verpflichtet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits 1975 in einer
Grundsatzentscheidung (AZ: VI ZR 157/73) zum Testbegriff und Umgang
mit Testergebnissen geäußert.
Danach muss ein Test "objektiv, neutral, sachkundig und
repräsentativ" durchgeführt worden sein. Die aus der Prüfung
gezogenen Schlüsse müssen "diskutabel" sein, und der Testende muss
sich wenigstens um objektive Richtigkeit bemüht haben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine unabhängige
Organisation repräsentative Tests mit wissenschaftlich anerkannten
Prüfungsmethoden durchgeführt haben muss.
Pressekontakt:
Monika Monegel
Telefon: 030 34649220
presse(at)diqp.eu
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Datum: 06.09.2018 - 10:17 Uhr
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