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Urteil Verwaltungsgericht Wiesbaden: Frankfurt muss Diesel-Fahrverbot einführen

ID: 1646729

Die Stadt Frankfurt muss ab Februar 2019 ein Dieselfahrverbot einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, berichten am 5. 9. 2018 zahlreiche Medien, darunter auch tagesschau.de.


(IINews) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden:

Die Stadt Frankfurt muss ein Dieselfahrverbot zur Verbesserung der Luftqualität einführen, heißt es bei tagesschau.de. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied demnach das Verwaltungsgericht.

"Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen", zitiert das ARD-Online-News-Portal den Verwaltungsrichter Rolf Hartmann. Geklagt hatte die "Deutsche Umwelthilfe e.V.", die in 28 Städten in Deutschland auf die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft klagt.

•Käufer von abgasmanipulierten Dieselautos sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen. In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

•Bei der Durchsetzung der Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden. Die hier berichtende Kanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.

Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist hier zu lesen.

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Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Datum: 06.09.2018 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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