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Safer Surfing: "123456" nicht nur aus DSGVO-Sicht kein optimales Passwort

ID: 1646393


(ots) -

- Verschlüsselungen schützen User vor unbefugter Datenweitergabe und
Unternehmen vor datenschutzrechtlichen Konsequenzen
- Komplexe Kennwörter minimieren Risiko von Hackerangriffen und
Datenmissbrauch

Unsichere Passwörter, zugängliches Impressum, fehlende
Verschlüsselung: Obwohl sich die meisten DSGVO-Anforderungen für
Online-Anwendungen vergleichsweise einfach umsetzen lassen, gehen
viele Unternehmen und Mitarbeiter auch bei einfachsten Themen
weiterhin fahrlässig mit dem Datenschutz um. "Auch drei Monate nach
Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
stellen wir in Gesprächen mit Kunden fest, dass selbst einfache
Hürden oft noch nicht genommen worden sind", erklärt der
Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure. Er rät zu einer
konsequenten unternehmensinternen Kommunikation. "Das Thema
Datenschutz muss von Führungskräften in die Teams getragen und
regelmäßig nachgehalten werden. Das führt automatisch zu mehr
Reflexion."

Komplexe Passwörter sind Pflicht

Ein Blick auf Studien zur Passwortvergabe verdeutlicht laut ER
Secure den Nachholbedarf. So hat eine aktuelle Auswertung von 12,9
Millionen gestohlenen Identitätsdaten aus Leaks ergeben, wie einfach
es sich viele Nutzer in Deutschland allein bei der Wahl des
Passwortes machen. Platz 1 als meistverwendetes Kennwort belegt
demnach "123456", gefolgt von "12345678" auf Platz 2 und "1234" auf
Rang 3. Dass bei der Kombination von Buchstaben und Zahlen etwas mehr
Kreativität gefragt ist, zeigt ebenso das am zehnthäufigsten
verwendete Passwort "hallo123". Rautenberg: "Dabei minimiert ein
sicheres Passwort die Gefahr von Hackerangriffen und Datenmissbrauch
- und schützt Unternehmen im Ernstfall davor, einen Datendiebstahl an
die Behörde melden zu müssen." Ein komplexes Passwort besteht aus




Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern und Sonderzeichen. "Wir haben
beobachtet, dass besonders Unternehmen ohne IT-Abteilung
Nachholbedarf bei diesem Thema haben, weil es IT-seitig keine
entsprechenden Anforderungen bei der Passwortvergabe gibt", sagt
Rautenberg.

Bildschirmsperre wichtig

Jeder Mitarbeiter sollte für seinen PC oder sein Notebook ein
Kennwort haben, das nur er selbst kennt. Außerdem sollten alle
Passwörter mindestens alle sechs Wochen geändert werden. Zusätzlich
rät der Experte zu einer automatischen Bildschirmsperre nach
spätestens 20 Minuten inaktiver Zeit. "Eine Bildschirmsperre schützt
die EDV-Daten. Je kürzer die Zeit, desto besser", erklärt Rautenberg.
Das gilt ebenso für das Dienst-Smartphone. Auch hier sollten Nutzer
eine komplizierte Mustersperre wählen. Studien haben gezeigt, dass
sich durch bloße Beobachtung 95 Prozent der Lockscreens nach fünf
Versuchen entschlüsseln lassen.

Homepage aktualisieren

Die DSGVO betrifft alle nicht privaten Websites. Dazu zählen
Vereine, NGOs, Blogger, Selbstständige, aber auch KMUs und
Großunternehmen. "Die Impressumspflicht auf jeder Homepage ist für
die meisten Freiberufler und Unternehmen nichts Neues mehr. Durch die
neue DSGVO muss das Impressum von jeder Unterseite aufrufbar sein.
Zudem muss eine Datenschutzerklärung vorhanden sein. Diese gibt an,
welche Daten von wem, warum und wie weiterverarbeitet werden",
erklärt der Datenschutzexperte.

Verschlüsselung der Daten ist Pflicht

Ob Homepage-Login, Kontaktformular oder Newsletter-Aussendung:
Alle diese Wege führen ins World Wide Web - und damit zum Thema
Datenschutz. "Auch wenn es drei Monate nach Inkrafttreten scheinbar
etwas ruhiger um das Thema geworden ist: Das Ziel der DSGVO bleibt
Datenminimierung und Transparenz", erklärt Datenschutzexperte
Rautenberg. Die Daten der Interessenten müssen nach seinen Worten
verschlüsselt werden. Bei einer unverschlüsselten Übertragung können
Fremde Benutzernamen und Kennwörter oder E-Mail-Adressen mitlesen und
diese missbrauchen. Ein SSL-Zertifikat ist laut DGSVO grundsätzlich
nicht vorausgesetzt. Entschließen sich Betreiber jedoch für die
Kommunikation mit Newslettern oder Kontaktformularen, ist ein
Zertifikat erforderlich. "IP-Adressen werden als personenbezogene
Daten eingeordnet. Bei der Übertragung von Daten zwischen Servern im
Web werden diese immer übermittelt. Die Anhäufung von Daten lässt
sich also kaum vermeiden."

Über ER Secure

ER Secure bietet Unternehmen ein Datenschutz-Managementsystem. Die
Plattform unterstützt Unternehmen, die geforderten Vorgaben des
EU-Gesetzgebers schnell und unkompliziert zu realisieren. Ziel ist
es, dass Unternehmen durch eLearning-Tools intern selbst einen
rechtssicheren Datenschutz implementieren. Gegründet wurde die
Plattform von René Rautenberg, der bereits seit mehr als zehn Jahren
ausgebildeter, zertifizierter Datenschutzbeauftragter ist und die
Themen IT-Sicherheit mit Datenschutz kombiniert. Darüber hinaus
können Unternehmen über ER Secure auf einen
Online-Datenschutzbeauftragten zugreifen, um notwendige rechtliche
Anforderungen zu erfüllen. Die René Rautenberg GmbH zählt mit mehr
als 20 Mitarbeitern und über 2.300 Kunden zu den führenden Anbietern
auf diesem Gebiet. www.er-secure.de



Pressekontakt:
SCRIVO Public Relations
Tristan Thaller
Elvirastraße 4, Rgb.
D-80636 München
tel: +49 89 45 23 508 15
fax: +49 89 45 23 508 20
email: tristan.thaller(at)scrivo-pr.de
web: www.scrivo-pr.de

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Datum: 05.09.2018 - 12:54 Uhr
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