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Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilt Volkswagen Autoversicherung zur Kostenübernahme aus Kfz-Kaskoversicherung

ID: 1645970

Die Volkswagen Autoversicherung AG wurde vom Landgericht Frankfurt (Oder) zur Kostenübernahme aus einer Kfz-Kaskoversicherung verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor bereits einen Großteil der klägerischen Forderung anerkannt hatte.


(IINews) - Einem Mandanten von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft wurde Anfang 2017 sein Fahrzeug entwendet und bei einem Unfall zerstört. Unser Mandant verlangte daraufhin auf Gutachtenbasis den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Nachdem die Volkswagen Autoversicherung AG vorgerichtlich die Zahlung verweigerte, reichte der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Klage gegen die Versicherung ein.

Die Volkswagen Autoversicherung AG verteidigte sich zwar erst gegen die Klageforderung, erkannte dann aber den Großteil an. „Hinsichtlich der restlichen Forderung war unser Mandant sogar bereit, sich vergleichsweise zu einigen. Dies lehnt die Gegenseite aber rundherum ab“, so Rechtsanwalt Luber. „Nun hat die Volkswagen Autoversicherung AG die Quittung für ihr kundenunfreundliches Verhalten bekommen und muss eben die gesamte Forderung unseres Mandanten bezahlen.“

Denn das Landgericht stellte im Ergebnis fest, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer abzüglich des Restwerts bezahlen muss. Der Versicherung sei es nämlich nicht gelungen, zu beweisen, dass unser Mandant mit dem im Gutachten benannten Restwertankäufer einen höheren Restwert tatsächlich hätte erzielen können. Auch die Umsatzsteuer sei zu ersetzen, weil der Kläger zwar das Fahrzeug nicht habe reparieren lassen, aber ein gebrauchtes Fahrzeug erworben habe.

„Für unsere Mandantschaft ist dies natürlich ein erfreuliches Ergebnis. So fassungslos unser Mandant über das Verhalten der Volkswagen Versicherung war, so froh war er nun über den – wenn auch noch nicht rechtskräftigen – Prozesserfolg“, stellt Rechtsanwalt Luber fest. „Für uns hat sich darüber hinaus erneut gezeigt, dass eine fundierte Bearbeitung des Schadensfalls durch auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte regelmäßig zum Erfolg führt.“





Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!



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Bereitgestellt von Benutzer: lundp
Datum: 04.09.2018 - 14:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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