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Digitale Sportuhren: Immer mehr Möglichkeiten fürs Training / TÜV Rheinland: Spezielle Wearables für Läufer und Biker / Datenschutz variiert je nach Hersteller

ID: 1645766


(ots) - Immer mehr Jogger oder Radfahrer nutzen digitale
Sportuhren. Solche so genannten Wearables sind am Körper tragbare,
vernetzte Geräte. Sie messen Aktivitäten und Werte der Sportler. Im
Gegensatz zu einfachen Fitnessarmbändern sind digitale Sportuhren oft
mit einer zusätzlichen GPS-Funktion ausgestattet, mit der die Träger
auch navigieren können. "Die erweiterten Funktionen digitaler
Sportuhren sind zwar nützlich. Aber auch diese Wearables sammeln
persönliche Daten. Trotz der neuen Datenschutz-Grundverordnung
sollten Verbraucher beim Kleingedruckten genau hinschauen", rät
Günter Martin, Internetexperte bei TÜV Rheinland.

GPS-Funktion nicht immer zuverlässig

Die Messung von Pulsfrequenz, zurückgelegter Strecke, verbrauchten
Kalorien, Geschwindigkeit und Steigung dient wie bei allen Wearables
im Fitnessbereich zur Motivationssteigerung und Trainingsüberwachung.
Besonders interessant für Läufer oder Biker sind digitale Sportuhren
mit erweiterter GPS-Funktion, bei der eine Kompassnadel anzeigt, wo
das Ziel liegt. Der eingebaute Satellitenempfänger war ursprünglich
nur zur Streckenaufzeichnung gedacht, kann aber in unbekanntem
Gelände auch zur Orientierung genutzt werden.

Wie zuverlässig die Positionsdaten sind, hängt davon ab, auf wie
viele Systeme zur Satellitennavigation die Geräte zugreifen. Dies
kann je nach Hersteller und Modell variieren. Denkbar ist künftig
auch die Vernetzung mit weiteren Geräten. Aktuell wird die Kopplung
der Navigation mit "smarten" Laufschuhen getestet. Hierbei empfängt
der Läufer leichte Drucksignale in der Sohle, wenn er links oder
rechts abbiegen soll. "Digitale Sportuhren sind ein interessantes
Tool für Sportler. Die errechneten Werte und Messdaten sollte man
aber entspannt sehen. Außerdem können zu viele und komplexe
Funktionen zulasten der Bedienbarkeit gehen", so Günter Martin.





Datenschutzerklärung sorgfältig lesen

Seit Ende Mai 2018 müssen auch die Hersteller von Wearables die
Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen. In den meisten
Fällen wurden die Datenschutzerklärungen entsprechend angepasst.
Einige Hersteller behalten sich aber das Recht vor, persönliche Daten
für interne Zwecke zu nutzen oder gar an Drittfirmen weiterzugeben.
"Wichtig ist, die Datenschutzerklärung des Herstellers sorgfältig zu
lesen, bevor man sich für ein Gerät entscheidet", so Martin.
Zertifikate wie "Protected Privacy IoT Product" und "Protected
Privacy IoT Service" von TÜV Rheinland geben darüber hinaus Auskunft,
inwieweit Anforderungen an den Datenschutz berücksichtigt worden
sind.



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Antje Schweitzer, Presse, Tel.: 0221/806-5597
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