Dr. Christina Baum MdL: Skandalurteil im Mordfall Kandel steht gesundem Rechtsempfinden der Menschen diametral entgegen
(ots) - "Achteinhalb Jahre! Mehr ist ein deutsches
Mädchen in unserem Land offensichtlich nicht mehr wert", so die
sozialpolitische Sprecherin Dr. Christina Baum MdL zu der heutigen
Urteilsverkündung im Fall der ermordeten Mia aus Kandel. "Nur 15
Jahre alt durfte Mia werden, als sie heimtückisch von dem Afghanen
Abdul D. nicht einfach nur getötet, sondern regelrecht in einem
Drogeriemarkt abgeschlachtet wurde. Immer wieder stach der
Asylbewerber auf das junge Mädchen mit einem Küchenmesser ein."
"Unrechtssprechung": Acht Jahre Haft für Mord, zehn Jahre für eine
verschmutzte Fassade
Der Glaube an den Rechtstaat drohe zu erodieren, warnt die
Abgeordnete. "Mörder und Vergewaltiger, insbesondere diejenigen, die
zugewandert sind, werden oft nur symbolisch bestraft. Gleichzeitig
wird beispielsweise eine Attacke auf eine Moschee, bei dem es keine
Verletzten oder Toten gab, sondern die nur eine verschmutzte Fassade
hinterließ, mit zehn Jahren Haft härter bestraft als der bestialische
Mord an der jungen Deutschen. Für mich ist dieses Urteil eine
''Unrechtssprechung'' und eine Verhöhnung der Hinterbliebenen. Solche
Gerichtsurteile, die jedem Rechtsempfinden der Bevölkerung diametral
entgegenstehen, tragen mit zu dem weiteren Unmut der Bevölkerung
bei!", so Dr. Christina Baum.
Ohne die mörderische Merkel-Politik würde Mia noch leben!
Unfassbar traurig und wütend mache sie zudem, dass das junge
Mädchen nur wegen der verfehlten Flüchtlingspolitik von
Bundeskanzlerin Merkel ihr Leben lassen musste, unterstreicht die
AfD-Abgeordnete. "Der Asylantrag des Afghanen wurde abgelehnt, er
hätte längst abgeschoben werden müssen! Deutsche werden ermordet,
Messerattacken steigen explosionsartig an und die Menschen im Land
wissen nicht mehr, ob sie sich auf den Rechtsstaat noch verlassen
können. Mia würde ohne die mörderische Merkel-Politik noch leben."
Dr. Christina Baum fordert verbindliche Altersfeststellung bei
Asylbewerbern
Zudem fragt sich Baum, wieso der geduldete Mann nach
Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Bei dem Verurteilten wird von
einem Lebensalter von etwa 20 Jahren ausgegangen. Eine Ausnahme vom
Erwachsenenstrafrecht für Beschuldigte älter als 18 Jahre darf es
grundsätzlich nur geben, wenn von einer verzögerten Reife gesprochen
werden kann. "Der Täter lebt seit Jahren alleine im Ausland. Von
einer verzögerten Reife kann hier nicht die Rede sein. Ich fordere
deshalb immer wieder, eine verbindliche Altersfeststellung bei
Asylbewerbern durchzuführen. Stellt sich heraus, dass diese
minderjährig sind, müssen sie umgehend zu ihren Eltern zurückgebracht
werden. Was in Deutschland Recht und Gesetz ist, muss auch für
jugendliche Ausländer gelten", so Dr. Christina Baum abschließend.
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Datum: 03.09.2018 - 18:03 Uhr
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