Berufsstart: Volljährig und ohne Schutz? / Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten oft bei Eltern mitversichert (FOTO)
(ots) -
Tipps für den Alltag
Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium
entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester
beginnt, ist für viele junge Leute der Zeitpunkt gekommen, sich auf
eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch
selbst versichern?
Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind volljährige, unverheiratete
Kinder in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung
während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.
An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder
ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich
ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während
oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der
Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst,
ein einjähriges Work & Travel-Programm oder eine einjährige
Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen. - Natürlich dürfen die
Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög,
Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen
Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung
der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der
Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung
einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes
Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit
allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen
Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Ausland inklusive
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme:
Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie
in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der
Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man
zuvor mit seiner Hausratversicherung reden. Auch auf die
Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie
sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Liegt
der Studienort in anderen Staaten, sollte man auch hier das Gespräch
mit seinem Versicherer suchen.
Ein wichtiges Thema beim Auslandssemester ist die
Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Studenten sind bis
zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im
Gastland Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen. Oft weicht der
Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und bietet nicht
den gewohnten Standard. Zuzahlungen sind eher die Regel als die
Ausnahme. Außerdem greift der Schutz nur in Staaten, mit denen
Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in
den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.
Viele private Krankenversicherungen bieten für vorübergehende
Auslandsaufenthalte - wie einem Auslandssemester - Schutz im Rahmen
einer Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck
geht man im Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus,
Eigenanteile werden zurückerstattet und sollte ein
Krankenrücktransport nötig werden, ist er miteingeschlossen. Eine
Leistung, die keine gesetzliche Krankenkasse übernimmt, die aber
schnell etliche tausend Euro kosten kann.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: (09561)96-22604
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 03.09.2018 - 11:30 Uhr
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