"Wortmeldung" - der neue Newsletter des Kennwort-Vereins
(PresseBox) - Der Kennwort e.V. - Gesellschaft für Sprach- und Wissenskultur gibt seit Juli seine monatliche ?Wortmeldung? (https://kennwort-ev.de/wortmeldung/) heraus. Darin werden aktuelle sprachliche Themen aufgegriffen, Bücher vorgestellt und Leserfragen beantwortet. Der Newsletter kann ab sofort abonniert werden.
Mit seiner Wortmeldung und seiner Webseite will der junge Verein möglichst vielen Menschen, die sich für Themen rund um unsere Muttersprache interessieren, aktuelle Informationen zugänglich machen.
Auf der Seite des Kennwort-Vereins (https://kennwort-ev.de/) finden Interessierte Blog-Beiträge zu aktuellen Sprachthemen wie geschlechtergerechter Sprache und dem Sprachgebrauch in Politik und Wirtschaft sowie Links zu anderen Institutionen, die sich ebenfalls für die deutsche Sprache einsetzen.
Der Verein setzt sich unter anderem für den Erhalt und die organische Weiterentwicklung der deutschen Sprache und selbstbestimmtes Lernen ein. Die Gründungsmitglieder sind überzeugt, nur wer seine eigene Muttersprache sicher beherrscht, ist in der Lage, seine Gedanken differenziert und präzise auszudrücken. Wer eine zweite oder mehrere weitere Sprachen spricht, weiß, dass wir in jeder Sprache anders denken. Auch deshalb ist der Erhalt jeder Sprache wichtig, und damit echte Vielfalt erhalten bleibt. Mehr lesen Sie unter https://kennwort-ev.de/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 30.08.2018 - 08:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1644257
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Fürstenzell
Telefon:
Kategorie:
Telekommunikation
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 124 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
""Wortmeldung" - der neue Newsletter des Kennwort-Vereins
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kennwort e.V. - Gesellschaft für Sprach- und Wissenskultur (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).