BGA zum Rentenpaket: Händler und Dienstleister besorgt über leichtfertigen Umgang mit Beitrags- und Steuermitteln
(ots) - "Die Koalition geht leichtfertig mit den Geldern
der Beitrags- und Steuerzahler um. Händler und Dienstleister sind
besorgt, dass erneut teure Rentenleistungen nach dem
Gießkannenprinzip verteilt werden, anstatt die vorhandenen Gelder
zielgerichtet zur Vermeidung von Altersarmut einzusetzen. Auch gut
versorgte Rentnerinnen und Rentner und gut verdienende Beamte, die
nebenbei einen Midi-Job ausüben, profitieren von der Umverteilung.
Dies treibt die Beitragssätze für Versicherte und Arbeitgeber aus
Handel und Dienstleistungen unnötig in die Höhe. Ohne die neuen
Leistungsausweitungen wäre der Rentenversicherungsbeitrag bis 2025
unter 20 Prozent geblieben. Eine "doppelte Haltelinie", die die
Regierung zur Stabilisierung der Rentenversicherung einführen will,
wäre überhaupt nicht erforderlich geworden. Vielmehr hätte der
Beitragssatz auf 18,3 Prozent gesenkt werden können." Dies sagte Dr.
Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbandes Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zu den Ergebnissen des
Koalitionsausschusses am Morgen des 29. August 2018.
CDU, CSU und SPD haben sich auf Leistungsausweitungen bei der
sogenannten Mütterrente und der Erwerbsminderungsrente sowie für
Beschäftigte in der Gleitzone ("Midi-Jobber") verständigt. Die Kosten
belaufen sich bis 2025 auf rund 32 Milliarden Euro. Davon entfallen
über 22 Milliarden auf die sogenannte Mütterrente. Eine "doppelte
Haltelinie" soll sicherstellen, dass das Rentenniveau bis 2025 auf 48
Prozent gehalten und der Beitragssatz zur Rentenversicherung 20
Prozent nicht übersteigt. Neben den Rentenleistungen hat die
Koalition beschlossen, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum
1. Januar 2019 um 0,5 Prozent zu senken. Die Maßnahmen sollen heute
vom Bundeskabinett beschlossen und zum 1. Januar 2019 in Kraft
treten.
"Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um
0,5 Prozent tröstet da wenig. Sie ist längst überfällig. Dafür kommen
aber gleichzeitig 2019 höhere Kranken- und Pflegeversicherung auf die
Unternehmen zu. Für ein Großhandelsunternehmen bedeutet das unterm
Schnitt eine höhere Belastung im nächsten Jahr", so Bingmann
abschließend.
27, Berlin, 29. August 2018
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Datum: 29.08.2018 - 12:27 Uhr
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